| Alexander Müller |
| 20.04.2026 10:43 Uhr |
Die ABDA fordert eine sofortige Erhöhung des Fixums auf 9,50 Euro. / © PZ/Dölger
Im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sollen die Apotheken ebenfalls einen Sparbeitrag leisten: Der Kassenabschlag soll um 30 Cent auf 2,07 Euro angehoben werden. Das entspricht laut ABDA-Stellungnahme »einer dauerhaften Honorarkürzung von circa 170 Millionen Euro netto pro Jahr« – umgerechnet rund 3 Prozent der Apothekenvergütung bei GKV-Fertigarzneimitteln.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte am vergangenen Dienstag die Eckpunkte ihres Sparpakets vorgestellt, am Donnerstag lag der Referentenentwurf vor. Die Ministerin hat viele Vorschläge ihrer Finanzkommission übernommen, in anderen Punkten – beispielsweise bei den Apotheken – ist sie davon abgewichen. Bis heute Morgen konnten die Verbände ihre Stellungnahmen abgeben, am Nachmittag gibt es eine Online-Anhörung des Ministeriums mit den geladenen Verbänden. Das BMG drückt beim Gesetz erkennbar aufs Tempo, da sich das Kabinett schon am 29. April damit befassen soll.
Das übergeordnete Ziel einer Stabilisierung der GKV-Finanzen wird von der ABDA unterstützt. Die zusätzliche Belastung der Apotheken findet die Standesvertretung aber nicht gerechtfertigt. Schließlich hätten die Apotheken angesichts der seit 2013 ausstehenden Anpassung des Packungsfixums bereits »erhebliche Sparbeiträge in Milliardenhöhe zugunsten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht.« Die Koalition habe zwar die Erhöhung des Fixums zugesagt, konkrete Änderungsanträge im Rahmen der Apothekenreform lägen aber noch nicht vor, so die ABDA. Dabei ließe sich dies sogar mittels Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates schnell erledigen.
Die ABDA fordert daher: »Die Apotheken fordern Planungssicherheit und die sofortige Umsetzung der im Koalitionsvertrag zugesagten Erhöhung des Apothekenfixums auf 9,50 Euro.« Die Erhöhung des Kassenabschlags stehe in starkem Gegensatz zu der politischen Aussage, die Apotheken vor Ort zu stärken, und komme »einer direkten Absenkung des Apothekenhonorars gleich.« Selbst ein Fixum von 9,50 Euro würde durch die Erhöhung des Abschlags zusammen mit der anstehenden Steigerung des Mindestlohns »fast vollständig aufgezehrt«, so die ABDA.