| Alexander Müller |
| 20.04.2026 10:43 Uhr |
Auch bei den geplanten dynamischen Herstellerabschlägen und Abschlägen auf Impfstoffe und Verbandmittel sieht die ABDA für die Apotheken ein erhöhtes Inkassorisiko. Die aktuelle Regelung sichere Apotheken nicht gegen etwaige Zahlungsausfälle seitens der Hersteller ab. Mit der Einführung weiterer Herstellerabschläge steigt dieses Inkassorisiko für die Apotheken deutlich an. »Vor diesem Hintergrund fordern wir eine Befreiung der Apotheken vom Inkassorisiko des Herstellerrabatts gemäß § 130a SGB V und eine faire Verteilung des finanziellen Risikos.« Im Falle eines Zahlungsausfalls sollten die Apotheken aus ihrer Zahlungsverpflichtung gegenüber den Krankenkassen entlassen werden, heißt es in der Stellungnahme.
Die geplanten Sparmaßnahmen von pauschal 3 Prozent in der Hilfsmittelversorgung könnten aus Sicht der ABDA zu empfindlichen Einbußen zulasten der Leistungserbringer im Hilfsmittelmarkt führen. Auch stelle die Regelung einen »systemwidrigen Eingriff in das Preisbildungssystem dar«. Den Leistungserbringern bleibe lediglich die Kündigung der Verträge, was in vielen Fällen einer Geschäftsaufgabe gleichkäme; »im Falle der Apotheken allerdings lediglich der Aufgabe eines kaum profitablen Nebengeschäfts mit erheblicher Bedeutung für die Versorgung der Patienten«, warnt die ABDA.
Was die Rabattverträge für patentgeschützte Arzneimittel betrifft, verweist die ABDA auf den steigenden Beratungs- und Erklärungsaufwand. Mit Blick auf die Erfahrungen im Generikamarkt warnt die ABDA zudem vor Marktverengungen und Einschränkungen der Therapieoptionen durch Übertragung des Instrumentariums in den Patentmarkt.