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Bundesrat 
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Länder wollen höheren Kassenabschlag streichen

Das GKV-Spargesetz sieht auch eine Erhöhung des Kassenabschlags von 1,77 auf 2,07 Euro vor. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats empfiehlt jetzt die Streichung der entsprechenden Passage. Eine weitere Belastung der Apotheken sei angesichts des Apothekensterben nicht verantwortbar. 
AutorKontaktLukas Brockfeld
Datum 28.05.2026  17:25 Uhr

Am Mittwoch hat sich der Gesundheitsausschuss des Bundesrats ausführlich mit dem geplanten GKV-Spargesetz befasst. Außerdem stand das Gesetz zur Apothekenreform auf der Tagesordnung. Der Ausschuss formulierte Empfehlungen, an denen sich die Länderkammer bei der Beratung am 12. Juni orientieren soll. 

Insbesondere die geplante Erhöhung des Apothekenabschlags von 1,77 Euro auf 2,07 Euro erregte in den vergangenen Wochen den Unmut der Apothekerschaft. Diese bekommt jetzt Unterstützung vom Gesundheitsausschuss. Der Ausschuss empfiehlt, die entsprechende Passage ersatzlos aus dem Gesetz zu streichen. »Mehrere Entwicklungen machen deutlich, dass eine zusätzliche finanzielle Belastung der Apotheken weder sachgerecht noch verantwortbar ist«, heißt es in der Begründung. 

Der Gesundheitsausschuss verweist auf die zahlreichen Apothekenschließungen der vergangenen Jahre. »Eine zusätzliche finanzielle Belastung würde diesen Negativtrend verstärken und die wohnortnahe Arzneimittelversorgung weiter unter Druck setzen«, heißt es in der Empfehlung. Eigentlich wolle die Bundesregierung mit ihrer Apothekenreform die Offizinen stärken. Eine gleichzeitige Belastung durch einen höheren Kassenabschlag sei »systematisch widersprüchlich«. 

Höherer Abschlag nur mit höherem Fixum

Eine Erhöhung des Abschlags könne nur in Frage kommen, wenn das Apothekenfixum gleichzeitig von derzeit 8,35 Euro auf 9,50 Euro angehoben wird. Es sei im Grundsatz richtig, dass alle Akteure im Gesundheitswesen einen Sparbeitrag leisten müssen. Allerdings sei das Fixum seit 2013 nicht mehr erhöht worden. Auch die »Finanzkommission Gesundheit« habe in ihrem ersten Bericht keine Erhöhung des Abschlags empfohlen, sondern sich im Gegenteil für eine schrittweise Erhöhung des Fixums ausgesprochen. 

Zudem stand die geplante Notfallreform auf der Tagesordnung des Gesundheitsausschusses. Diese wurde vonseiten der Apothekerschaft kritisiert, da sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Dispensierrecht für Ärztinnen und Ärzte in Notdienstpraxen vorsieht.

Hier empfiehlt der Gesundheitsausschuss ebenfalls eine Anpassung. Statt der ursprünglichen Pläne, dass  Ärzte eine Arzneimittelmenge für »längstens drei Tage« abgeben dürfen, solle das Gesetz die Abgabe der »kleinsten im Handel befindliche Packung« ermöglichen. 

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