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Bundesrat 
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Apothekenreform passiert Gesundheitsausschuss

Am 12. Juni soll der Bundesrat über die Apothekenreform abstimmen. Am Mittwoch hat der Gesundheitsausschuss das Gesetz passieren lassen. Widerstand im Plenum der Länderkammer dürfte damit nicht mehr zu erwarten sein. 
AutorKontaktLukas Brockfeld
Datum 28.05.2026  15:21 Uhr

Am 22. Mai hat der Bundestag in 2./3. Lesung das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) beschlossen. Am 12. Juni soll das Gesetz auch den Bundesrat passieren. Dort ist es nicht zustimmungspflichtig. Die Länderkammer könnte allerdings den Vermittlungsausschuss anrufen und das Gesetzgebungsverfahren so verzögern oder noch Veränderungen am Gesetz erreichen. 

Aktuell erscheint das allerdings sehr unwahrscheinlich. Am Mittwoch befasste sich der Gesundheitsausschuss des Bundesrats mit der Reform. Der Ausschuss sprach sich mit 15 Stimmen dafür aus, das Gesetz passieren zu lassen. Es gab keine Gegenstimme, Baden-Württemberg enthielt sich. Die finale Abstimmung im Plenum am 12. Juni steht zwar noch aus, es erscheint allerdings unwahrscheinlich, dass sich die Länder gegen den Beschluss des Ausschusses stellen. 

Das ApoVWG sieht eine ganze Reihe an Veränderungen für die Apotheken vor. So sollen diese künftig alle Totimpfstoffe verimpfen dürfen und unter bestimmten Bedingungen verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Rezept abgeben können. Außerdem sind eine ganze Reihe an neuen pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) geplant. 

Teil der Reform ist auch eine Erhöhung des Apothekenfixums. Dieses soll im Juli auf 9 Euro und zum Jahreswechsel auf 9,50 Euro steigen. Außerdem sollen strengere Regeln für den Versandhandel eingeführt werden. Dies soll durch Änderungen an der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen geschehen. Aktuell steht die Verordnung allerdings noch nicht auf der Tagesordnung der Bundesratssitzung am 12. Juni

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