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Sitzung am 12. Juni
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ApoVWG im Bundesrat – Honorarverordnung fehlt noch

Am 12. Juni wird sich der Bundesrat mit dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) befassen. Was noch fehlt ist die parallel geplante Verordnung, mit der unter anderem das Honorar neu geregelt werden soll.
AutorKontaktAlexandra Amanatidou
AutorKontaktAlexander Müller
Datum 27.05.2026  10:55 Uhr

Nach der 2./3. Lesung des ApoVWG am vergangenen Freitag im Bundestag muss das Gesetz auch im Bundesrat diskutiert werden. Jetzt steht das ApoVWG auf der Tagesordnung der Länderkammer für die Sitzung am 12. Juni. Zustimmungspflichtig ist das Gesetz nicht. 

Noch nicht auf der Tagesordnung der 1066. Sitzung des Bundesrates findet sich die Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen. Damit sollen unter anderem die Verhandlungslösung für das Honorar, die Fixumsfreigabe sowie strengere Auflagen für den Versandhandel umgesetzt werden.

Aus den Reihen der Koalition mehrfach geäußert wurde zudem, dass die geplante Honorarerhöhung ebenfalls im Rahmen dieser Verordnung angepasst werden soll. Diese befindet sich jedoch noch in der Abstimmung zwischen Bundeswirtschafts- und Bundesgesundheitsministerium

Mit dem ApoVWG werden den Apotheken neue Rechte und Aufgaben übertragen. So dürfen sie künftig alle Totimpfstoffe verimpfen und unter bestimmten Umständen verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Vorlage einer Verordnung abgeben. Darüber hinaus werden neue pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) eingeführt. Von der Apothekerschaft wurde die mit dem Gesetz ermöglichte PTA-Vertretung kritisch gesehen. Diese soll nur zur Aufrechterhaltung des Betriebs in Ausnahmesituationen zulässig sein und zunächst getestet werden.

Parallel dazu soll das Honorar in zwei Schritten erhöht werden: zunächst auf 9,00 Euro zum 1. Juli 2026 und anschließend auf 9,50 Euro zum 1. Januar 2027. Vor einer Verzögerung bei der Honorarerhöhung hat ABDA-Präsident Thomas Preis bereits in einem Statement gewarnt.

Auch die hessische Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU) erklärte, dass das Fixhonorar weiterhin nicht geregelt und somit die notwendige Finanzierungs- und Planungssicherheit für Apotheken nicht geschaffen sei. »Dieser Schritt steht aus. Hier muss der Bund nachbessern. Wir setzen darauf, dass das jetzt schnell und wie angekündigt auf dem Verordnungsweg kommt. Hessen wird darauf bei der Debatte im Bundesrat am 12. Juni nochmal ein besonderes Augenmerk legen«, sagte sie in einem Statement.

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