Während sich die Apothekerschaft über die erweiterten Aufgaben und die Anhebung des Fixums freut, sehen die Krankenkassen darin eine »teure Reform«. / © ABDA
Nach langem Warten wurde das ApoVWG am Freitag in zweiter und dritter Lesung vom Bundestag beschlossen. Am 12. Juni könnte sich der Bundesrat damit befassen. Mit dem Gesetz werden den Apotheken neue Rechte und Aufgaben übertragen. Parallel dazu soll das Honorar in zwei Schritten erhöht werden: zunächst auf 9,00 Euro zum 1. Juli 2026 und anschließend auf 9,50 Euro zum 1. Januar 2027. Vor einer Verzögerung bei der Honorarerhöhung hat ABDA-Präsident Thomas Preis bereits in einem Statement gewarnt.
Auch die hessische Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU) erklärte, dass das Fixhonorar weiterhin nicht geregelt und somit die notwendige Finanzierungs- und Planungssicherheit für Apotheken nicht geschaffen sei. »Dieser Schritt steht aus. Hier muss der Bund nachbessern«, sagte sie in einem Statement.
Der Verband innovativer Apotheken (Via) bezeichnete die neuen Aufgaben für das Apothekenteam als echten Paradigmenwechsel für die wohnortnahe Versorgung. Kritisch äußerte er sich hingegen zur Erhöhung des Fixums: »Real wird diese Erhöhung durch den erhöhten Kassenabschlag sowie weiter steigende Personal-, Energie-, IT- und Betriebskosten weitgehend entwertet«, sagte Benedikt Bühler, der Vorsitzende des Verbands, in einem Statement. »Für die repräsentative Apotheke reicht der zusätzlicher Rohertrag selbst im Endausbau nicht aus, um eine wirtschaftliche Stabilisierung zu erreichen.« Zudem fordert der Verband, dass die Sicherheitsanforderungen im Arzneimittelversand für Apotheken und Versender gleich sind. Zu diesem Thema hatte die die EU-Kommission im Notifizierungsverfahren Bedenken angemeldet.
Die Gewerkschaft Adexa reagierte positiv. Sie bezeichnete das Gesetz als wichtigen Schritt für die Zukunft der Apothekenversorgung und die Anhebung des Fixums als wirtschaftspolitisches Signal, das die Apotheken seit Langem eingefordert haben. Ein erweiterter Verantwortungsrahmen müsse sich in der Vergütung niederschlagen. »Wer mehr leistet und mehr Verantwortung trägt, muss entsprechend entlohnt werden«, sagte die Gewerkschaft mit Blick auf die neuen Aufgaben der Apothekerteams. Dazu zählen etwa die Impfung mit Totimpfstoffen oder die unter bestimmten Umständen Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.
Die neuen Aufgaben würden den Krankenkassen auf lange Sicht Geld zu sparen helfen und die Arztpraxen entlasten, so das Fazit des Bundesverbandes Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK). »Die Apotheken bringen ihre Kompetenzen in der Primärversorgung ein, ohne in einen Wettbewerb zur Ärzteschaft einzutreten. Angesichts sinkender Hausarzt- wie Apothekenzahlen gilt es, die Gesundheitsversorgung der Bürger vor Ort sicherzustellen – gemeinsam!«, sagt Stefan Hartmann, 1. Vorsitzender des BVDAK, in einem Statement.