Während sich die Apothekerschaft über die erweiterten Aufgaben und die Anhebung des Fixums freut, sehen die Krankenkassen darin eine »teure Reform«. / © ABDA
Nach langem Warten wurde das ApoVWG am Freitag in zweiter und dritter Lesung vom Bundestag beschlossen. Am 12. Juni könnte sich der Bundesrat damit befassen. Mit dem Gesetz werden den Apotheken neue Rechte und Aufgaben übertragen. Parallel dazu soll das Honorar in zwei Schritten erhöht werden: zunächst auf 9,00 Euro zum 1. Juli 2026 und anschließend auf 9,50 Euro zum 1. Januar 2027. Vor einer Verzögerung bei der Honorarerhöhung hat ABDA-Präsident Thomas Preis bereits in einem Statement gewarnt.
Auch die hessische Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU) erklärte, dass das Fixhonorar weiterhin nicht geregelt und somit die notwendige Finanzierungs- und Planungssicherheit für Apotheken nicht geschaffen sei. »Dieser Schritt steht aus. Hier muss der Bund nachbessern«, sagte sie in einem Statement.
Der Verband innovativer Apotheken (Via) bezeichnete die neuen Aufgaben für das Apothekenteam als echten Paradigmenwechsel für die wohnortnahe Versorgung. Kritisch äußerte er sich hingegen zur Erhöhung des Fixums: »Real wird diese Erhöhung durch den erhöhten Kassenabschlag sowie weiter steigende Personal-, Energie-, IT- und Betriebskosten weitgehend entwertet«, sagte Benedikt Bühler, der Vorsitzende des Verbands, in einem Statement. »Für die repräsentative Apotheke reicht der zusätzlicher Rohertrag selbst im Endausbau nicht aus, um eine wirtschaftliche Stabilisierung zu erreichen.« Zudem fordert der Verband, dass die Sicherheitsanforderungen im Arzneimittelversand für Apotheken und Versender gleich sind. Zu diesem Thema hatte die die EU-Kommission im Notifizierungsverfahren Bedenken angemeldet.
Die Gewerkschaft Adexa reagierte positiv. Sie bezeichnete das Gesetz als wichtigen Schritt für die Zukunft der Apothekenversorgung und die Anhebung des Fixums als wirtschaftspolitisches Signal, das die Apotheken seit Langem eingefordert haben. Ein erweiterter Verantwortungsrahmen müsse sich in der Vergütung niederschlagen. »Wer mehr leistet und mehr Verantwortung trägt, muss entsprechend entlohnt werden«, sagte die Gewerkschaft mit Blick auf die neuen Aufgaben der Apothekerteams. Dazu zählen etwa die Impfung mit Totimpfstoffen oder die unter bestimmten Umständen Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.
Die neuen Aufgaben würden den Krankenkassen auf lange Sicht Geld zu sparen helfen und die Arztpraxen entlasten, so das Fazit des Bundesverbandes Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK). »Die Apotheken bringen ihre Kompetenzen in der Primärversorgung ein, ohne in einen Wettbewerb zur Ärzteschaft einzutreten. Angesichts sinkender Hausarzt- wie Apothekenzahlen gilt es, die Gesundheitsversorgung der Bürger vor Ort sicherzustellen – gemeinsam!«, sagt Stefan Hartmann, 1. Vorsitzender des BVDAK, in einem Statement.
Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD, Christos Pantazis, hat sich positiv zum ApoVWG geäußert. Er sieht darin eine bessere Vergütung, mehr Planungssicherheit und weniger Bürokratie für die Apotheken vor Ort. »Wer täglich Verantwortung für die Versorgung der Menschen übernimmt, braucht auch wirtschaftliche Planungssicherheit«, sagt der SPD-Politiker. »Gleichzeitig stellen wir Versorgung vor Bürokratie. Künftig darf ein kleiner Formfehler nicht mehr automatisch zur vollständigen Retaxation führen, wenn Patientinnen und Patienten sachgerecht versorgt wurden.«
Pantazis bezeichnete die Erweiterung der Aufgaben von Apotheken als Gewinn für Patientinnen und Patienten und als Ausdruck eines modernen, kooperativen Gesundheitswesens. »Mit dieser Reform stärken wir nicht nur die Apotheken vor Ort. Wir stärken das Vertrauen der Menschen in ein verlässliches und leistungsfähiges Gesundheitssystem«, so Pantazis.
Auch die ARD berichtete über das Gesetz. So begleitete ein Team der Tagesschau die einzige Apotheke im Pfalzdorf am Niederrhein, Niedersachsen. Die Kundschaft der Löwen-Apotheke freute sich über die neuen Aufgaben der Apotheken-Teams. Apothekeninhaber Bastian Schlotmann sagte: »Dadurch, dass die Ärztedichte dünner wird, wird es, glaube ich, wichtiger werden, dass die Apotheke der Anlaufpunkt für Gesundheitsthemen in erster Linie wird.«
Das Berliner Pharmaunternehmen GlaxoSmithKline (GSK) teilte mit: »Impfen in Apotheken stärkt die Prävention, weil das Angebot der Hausärzte damit sinnvoll ergänzt wird.« Laut dem Unternehmen sei das Tempo bei der Umsetzung entscheidend. »Nur wenn sich möglichst viele Apothekenteams schnell und flächendeckend qualifizieren können, ist das System zur Impfsaison im Herbst bereit.«
Doch die Krankenkassen warnen bereits vor einer Erhöhung des Fixbetrags und auch vor der neuen Biosimilars-Regelung. »Diese Reform wird vor allem teuer«, sagte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbands der Ersatzkassen e. V. (vdek) in einem Statement mit Blick auf die Honorarerhöhung. Demnach würden dadurch vor allem große, umsatzstarke Apotheken mit vielen Packungsabgaben sowie der Versandhandel profitieren. »Für Apotheken auf dem Land, die die flächendeckende Versorgung sicherstellen, verschlechtert sich die Wettbewerbssituation.«
Sie bezeichnete die Biologika-Regelung als »Geschenk« an die Pharmaindustrie und als kontraproduktiv für die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Ebenfalls kontraproduktiv sei es, dass neue pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) nun vom Gesetzgeber statt wie bisher von den Selbstverwaltungspartnern bestimmt werden. »Dies widerspricht der Versorgungsnähe.« Positiv bewertet Elsner hingegen, dass die pDL künftig direkt mit den Krankenkassen abgerechnet werden sollen und die Flexibilisierung des Apothekenbetriebs durch mehr Kompetenzen für PTA.
»Das im ApoVWG verankerte Ausschreibungsverbot für exklusive Biosimilar-Rabattverträge ist ein herber Rückschlag für die gesetzliche Krankenversicherung«, sagte Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse (TK), in einem Statement. »Während die Bundesregierung in den letzten Wochen harte Sparmaßnahmen für Arztpraxen, Kliniken und Krankenkassen erlassen hat, bekommt die Pharmaindustrie nun über ein anderes Gesetz mehr geschenkt, als sie einsparen muss.« Das Verbot exklusiver Ausschreibungen werde laut Baas jährliche Einsparungen von bis zu drei Milliarden Euro für die GKV verhindern. »Unter dem Strich geht die Pharmaindustrie also mit einem Plus aus den Spargesetzen heraus.«
Auch Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des BKK-Dachverbandes, äußerte sich kritisch. Den Krankenkassen werde demnach ein wirksames Instrument zur Begrenzung von Arzneimittelausgaben genommen. »Auch wenn Open-House-Verträge möglich bleiben, ersetzen sie nicht die Steuerungswirkung exklusiver Ausschreibungen«, sagte sie in einem Statement. Dies würde nicht zu den großen Anstrengungen, ein Sparpaket zu schnüren, passen.
Zudem mahnt sie, dass eine Ausweitung der apothekerlichen Tätigkeiten – etwa bei Testungen, Impfungen oder Blutentnahmen – nicht zu unklaren Verantwortlichkeiten führen darf. Regelungen, die mehr Flexibilität in der Apothekenorganisation ermöglichen, befürwortet sie hingegen. Außerdem begrüßt sie, dass die Abrechnung der pharmazeutischen Dienstleistungen direkt mit den Krankenkassen erfolgt. »Nun müssen noch die im Fonds vorhandenen Mittel transparent und im Interesse der Versicherten eingesetzt werden«, so Klemm.