| Cornelia Dölger |
| 14.04.2026 11:34 Uhr |
Seit Mitte Januar liegt die Verordnung, die auch schärfere Vorgaben für Versender enthält, zur Notifizierung bei der EU-Kommission. Heute endete die ursprüngliche Stillhaltefrist – und wurde um drei Monate verlängert. / © Adobe Stock/Copyright: Angela Kausche
Das BMG hatte die Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen zur Notifizierung am 13. Januar nach Brüssel geschickt. Weil die in der Verordnung geplanten Änderungen den grenzüberschreitenden Versandhandel berühren, können die EU-Kommission und andere Mitgliedstaaten eine Stellungnahme abgeben.
Konkret will das BMG schärfere Regeln bei der Temperaturkontrolle etablieren und dafür auch die Logistiker verpflichten. Die Versenderlobby stemmte sich gegen die Pläne und intervenierte in Brüssel mit dem Argument, dass mit den neuen Regeln die Versorgung gefährdet sei. Außerdem verstießen die Pläne gegen den freien Warenverkehr innerhalb der EU.
In Brüssel hat die Kritik offenbar verfangen, denn die sogenannte Stillhaltefrist, innerhalb derer keine Änderungen am Entwurf vorgenommen werden dürfen, ist nun um drei Monate auf den 14. Juli verlängert worden, wie den Notifizierungsangaben zu entnehmen ist.
Die Verlängerung erfolgt, wenn die Kommission oder ein Mitgliedstaat unionsrechtliche Bedenken gegen den notifizierten Entwurf hat. Das scheint hier der Fall zu sein. Eine Begründung ist aktuell noch nicht offiziell greifbar, es liegt aber nahe, dass die EU-Kommission Hemmnisse für den freien Waren- oder Dienstleistungsverkehr oder für abgeleitete EU-Rechtsvorschriften sieht. Das BMG bestätigte gegenüber der PZ, dass die Kommission eine Stellungnahme abgegeben habe, die man nun genau prüfe. Gegenstand der Stellungnahme seien die neuen Anforderungen an die Versandapotheken und deren Logistiker.
Ohne substanzielle Reaktionen wäre der Entwurf nach der Dreimonatsfrist angenommen worden. Die Kommission und die anderen Mitgliedstaaten können bei Zweifeln aber eine ausführliche Stellungnahme abgeben. Darauf muss der notifizierende Staat, also in diesem Fall Deutschland, reagieren und die Maßnahmen erläutern, die er aufgrund der ausführlichen Stellungnahme zu ergreifen beabsichtigt.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) wollte die Verordnung eigentlich zusammen mit dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) zeitnah zum Abschluss bringen. Wenn die begleitende Verordnung nun länger braucht, könnte das die Reform insgesamt ausbremsen. Auf Nachfrage war bislang nicht zu erfahren, ob das ApoVWG trotzdem noch im Frühjahr beschlossen werden soll. Schließlich gibt es auch noch die Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit, deren Umsetzung die Gesetzesvorlagen ebenfalls beeinflussen könnte.