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Gesundheitsministerin Warken
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Verordnung zum Fixum »zeitnah in Abstimmung« 

Bei einer Pressekonferenz zum GKV-Spargesetz erklärte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU), dass die Erhöhung des Apothekenfixums per Verordnung zeitnah in die Abstimmung solle. Außerdem äußerte sie sich zuversichtlich, dass bald Bewegung in die geplante Verhandlungslösung kommt. 
AutorLukas Brockfeld
AutorCornelia Dölger
Datum 29.04.2026  14:46 Uhr

In Berlin erklärte Gesundheitsministerin Warken auf Nachfrage der PZ, dass man an einer entsprechenden Verordnung arbeite. »Das Apothekenfixum können wir auch im Rahmen einer Verordnung erhöhen, und das werden wir zeitnah in Abstimmung geben«, so Warken. 

Warken äußerte sich außerdem optimistisch, dass der Zwist mit Brüssel zeitnah geklärt sein wird. »Die Stillhaltefrist wurde durch die Stellungnahme der Kommission verlängert. Jetzt werden wir eine Stellungnahme abgeben, sodass wir insgesamt etwa einen Monat Verzug bekommen. Aber wir werden im Frühsommer damit durch sein«, versprach die Ministerin. 

Die Verordnung, die parallel mit dem ApoVWG greifen soll, hängt derzeit in Brüssel fest; die EU-Kommission meldete unlängst Bedenken gegen die darin enthaltenen verschärften Vorgaben für Versender an. Dadurch wird die so genannte Stillhaltefrist, innerhalb derer keine Änderungen an der Verordnung vorgenommen werden dürfen, bis Mitte Juli verlängert. Weil die Versenderpläne den grenzüberschreitenden Handel betreffen, war eine Notifiizierung nötig geworden.

In der Verordnung enthalten sind zudem die Pläne für die Verhandlungslösung, nach der Kassen und Apotheken das Honorar künftig selbst regelmäßig aushandeln sollen. Ob das BMG den notifizierungsbedürftigen Teil ausklammert und den Rest der Verordnung samt Verhandlungslösung auf den Weg Richtung Bundesrat bringt, ist unklar. In der Verordnung sind die 9,50 Euro bislang allerdings nicht enthalten.

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