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BMWE und BMG
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Fixum in Abstimmung

Einer Honorarerhöhung für Apotheken muss auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) formal zustimmen. Zur entsprechenden Verordnung sei man mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) in Abstimmung, ließ ein BMWE-Sprecher die PZ wissen. Gesetz und Verordnung sollten parallel kommen.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 07.05.2026  14:00 Uhr

Die Apothekenreform ist auf der Zielgeraden. Parallel zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG), das derzeit im Parlament beraten wird, soll die Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen greifen, die sich unter anderem mit der geplanten Verhandlungslösung zum Honorar befasst. Ob die im Koalitionsvertrag versprochene Erhöhung des Fixums auf 9,50 Euro auch enthalten sein wird oder separat geregelt wird, ist noch offen.

Klar ist, dass neben dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) zuständig ist, denn die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) liegt noch immer in diesem Ressort; mehrere Anläufe, die Regelung ins BMG umzuziehen, liefen bislang ins Leere. Das BMWE muss Änderungen formal zustimmen.

Ein Sprecher des BMWE bestätigte gegenüber der PZ, dass die beiden Ministerien sich aktuell zu Änderungen an der Verordnung abstimmen. Anschließend soll die geänderte Fassung des Entwurfes im Ressortkreis abgestimmt werden. Man unterstütze den Plan von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU), Gesetz und Verordnung zeitgleich umzusetzen. 

Erhöhung gestaffelt? Widerspruch kam umgehend

Der Sprecher bekräftigte den BMG-Kurs, die Reform zügig abschließen zu wollen. Er ließ zudem wissen, dass das BMG die Stellungnahme der EU-Kommission zur Verordnung inzwischen geprüft habe. Die Kommission hatte Bedenken angemeldet, weil sie die in der Verordnung enthaltenen verschärften Vorgaben für Versender übertrieben findet.

Wie sich die Fixumserhöhung am Ende gestaltet, bleibt spannend. Wie die PZ gestern erfuhr, könnte die Anpassung über zwei Stufen erfolgen, die erste zum 1. Juli, die zweite zum neuen Jahr oder Mitte kommenden Jahres. Widerspruch zu dieser Lösung kam beim DAV-Wirtschaftsforum prompt: Die Gesundheitssprecher der Unions- sowie der SPD-Fraktion, Simone Borchardt und Christos Pantazis, erteilten einer möglichen Staffelung eine klare Absage. Durch den Bundestag muss die Verordnung und damit die Honorarfrage allerdings nicht.

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