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Versendervorgaben
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Zeitgrenze statt Kontrollen

Die Versender mitsamt ihren Logistikern beim Arzneimitteltransport stärker in die Pflicht zu nehmen, bleibt wohl vorerst nur ein Plan: Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) strich die Vorgaben aus der entsprechenden Verordnung. Statt mehr Kontrolle soll es nun eine begrenzte Transportzeit geben.
AutorCornelia Dölger
Datum 15.05.2026  14:40 Uhr

Erstmals sollten die von den Versendern beauftragten Logistikunternehmen mit in die Pflicht genommen werden, so sah es der im vergangenen Dezember vorgestellte Entwurf der »Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen« vor. Per Vertrag sollte sichergestellt werden, dass die Versandbedingungen einschließlich Transport- und Lagerungstemperaturen eingehalten werden, auch bei verzögerter Zustellung. Dafür sollten spezialisierte Fahrzeuge verwendet werden, ferner sollten die Temperaturbedingungen aufgezeichnet werden müssen und auf Nachfrage gegenüber der Apotheke belegt werden können. Auch sollte der unberechtigte Zugriff Dritter ausgeschlossen werden.

Indem es also den Anwendungsbereich der Arzneimittelhandelsverordnung auf die Logistiker ausweiteten wollte, wollte das BMG für mehr Qualität beim Versand sorgen – mit den Verschärfungen hatte es offenkundig die lange geforderten »gleich langen Spieße« im Sinn, die einen einen fairen Wettbewerb zwischen Versand-  und lokalen Apotheken sicherstellen sollen. Während Letztere sich wie auch der Pharmagroßhandel an strenge Vorschrifte zu halten haben und kontrolliert werden, machen sich die Versender einen schlanken Fuß; sie profitieren bislang davon, dass sich keine Behörde, weder im Inland noch im EU-Grenzgebiet, für die Aufsicht zuständig fühlt.

Rx-Medikament gegen Unterschrift

Mit dem neuen Entwurf soll die Änderung der Arzneimittelhandelsverordnung entfallen, die zuvor vorgesehenen Vorgaben für Logistiker sind durchgestrichen. »Primär« ist jetzt auf eine Verpackung zu setzen, die sich »neben den Anforderungen des Arzneimittels auch insbesondere an Außentemperaturen orientieren muss«, heißt es im Entwurf. Die Versender müssen demnach bei »besonders temperatursensiblen Arzneimitteln« prüfen, ob Schutzmaßnahmen nötig sind, etwa Isoliertaschen, Kühlakkus oder ein gekühlter Transport. 

Für kühlpflichtige oder kühlkettenpflichtige Arzneimittel mit einem passiven Kühlsystem hat der Versender »in Abhängigkeit erwarteter Umgebungsbedingungen eine maximale Transportzeit zu bestimmen, bei deren Überschreitung eine Abgabe an den Empfänger nicht mehr erfolgen soll«.

Rx-Medikamente dürfen demnach nur noch gegen eine Empfangsbestätigung des Auftraggebers oder einer berechtigten Person ausgeliefert werden, nicht mehr »auf dem Grundstück« oder »bei Nachbarn«, sofern diese nicht als Empfangspersonen spezifiziert sind. 

Die Versender und  Logistiker hatten bei der EU-Kommission in Brüssel gegen die ursprünglichen BMG-Pläne interveniert – offenbar verfing dies in Berlin; Brüssel hatte Bedenken gegen die Logistikerpflichten angemeldet und das Notifizierungsverfahren für die Verordnung damit ausgebremst. Der Großhandelsverband Phagro stellte sich mit einem juristischen Gutachten gegen die Stellungnahme der Kommission.

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