| Cornelia Dölger |
| 12.05.2026 10:30 Uhr |
Homöopathische Präparate und Therapien will die Bundesregierung komplett aus der GKV-Erstattung streichen. Auch andere Länder fahren hier einen eindeutigen Kurs. / © Adobe Stock/flashpics
In dem Bericht der Agencia Española de Medicamentos y Productos Sanitarios (AEMPS) werde festgestellt, dass es keine wissenschaftlichen Belege für die Wirksamkeit der Homöopathie als Therapieform gebe, teilte das Ministerium auf seiner Website mit. Vielmehr werde deutlich, dass die beobachteten Effekte mit denen eines Placebos vergleichbar seien.
Zugrunde liegt eine Auswertung von 64 systematischen Literaturübersichten seit 2009. Die AEMPS zweifelt demnach die Methoden der Studien an, die einen Nutzen belegten; diese seien häufig durch kleine Stichprobengrößen, kurze Nachbeobachtungszeiträume oder Verzerrungen bei der Randomisierung in ihrer Aussagekraft eingeschränkt. Zu beobachten sei außerdem, dass vermeintliche Effekte homöopathischer Therapien analog zur steigenden Qualität der klinischen Studien abnähmen.
Die Behörde erteilt dem homöopathischen Ansatz in puncto Wirksamkeit grundsätzlich eine Absage. Die homöopathischen Grundprinzipien widersprächen den anerkannten Gesetzen der Pharmakologie. So sei es bei gängigen Verdünnungen rein rechnerisch unmöglich, dass auch nur ein einziges Molekül des ursprünglichen Wirkstoffs in der Zubereitung verbleibt. »Dadurch wird jeglicher Kausalzusammenhang zwischen Produkt und therapeutischer Wirkung aufgehoben«, zitiert das Ministerium die AEMPS.
Zur Verdeutlichung bemüht der Bericht demnach den Vergleich eines Zuckertütchens, das im Mittelmeer aufgelöst werde – wobei diese Verdünnungsrate noch deutlich gröber als in der Homöopathie üblich ist. Die Theorie des »Wassergedächtnisses«, wonach eine Flüssigkeit die Eigenschaften eines Stoffes beibehält, selbst wenn keine Moleküle dieses Stoffes mehr vorhanden sind, sei empirisch unbegründet und widerspreche wissenschaftlichem und rationalem Denken.
In Spanien gibt es derzeit kein homöopathisches Produkt mit zugelassener therapeutischer Indikation. Mit deutlichen Folgen für den Markt hatte die AEMPS ein umfassendes Regularisierungsverfahren abgeschlossen, nach dem etliche homöopathische Produkte zurückgezogen wurden. Die verbliebenen 976 Produkte durften lediglich über ein vereinfachtes Zulassungsverfahren im Handel bleiben. Dieses stützt sich auf extrem hohe Verdünnungen, die zwar als sicher gelten, jedoch keinen Nachweis einer therapeutischen Wirksamkeit verlangen. Entsprechend untersagt das Verfahren auch jede Angabe eines Anwendungsgebiets auf der Verpackung.