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GLP-1-Rezeptor-Agonisten
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Erstattungsdebatte geht in die nächste Runde

Die Diskussion um die Erstattung der GLP-1-Rezeptor-Agonisten geht weiter. Die Deutsche Adipositas-Gesellschaft begrüßt einerseits die Idee, fordert allerdings einen ausgewogenen Diskurs über den Zugang zu besagten Medikamenten.
AutorKontaktPaulina Kamm
Datum 10.08.2026  14:00 Uhr

Die neue Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Sonja Optendrenk, sprach sich vergangene Woche für die Erstattung von GLP-1-Rezeptor-Agonisten für eine spezifische Betroffenengruppe mit Adipositas aus. Die Deutsche Adipositas-Gesellschaft (DAG) »begrüßt ausdrücklich den Vorstoß«, spricht aber gleichzeitig eine Warnung aus.

Klar müsse demnach allerdings sein, dass keine wahllosen Erstattungen gewünscht, sondern eine strukturierte medizinische Auseinandersetzung vonnöten ist, heißt es in einer Mitteilung. »Niemand fordert eine flächendeckende Verordnung von GLP-1-Rezeptor-Agonisten nach dem Gießkannenprinzip«, erklärt der DAG-Präsident Matthias Laudes.

Die Kritik einiger Krankenkassen, in der sich häufig auf die rund 17 Millionen Gesamtbetroffenen in Deutschland bezogen werde, greift laut der DAG zu kurz. Dazu äußert sich Laudes: »Wir unterstützen den Vorschlag, klare, evidenzbasierte Versorgungspfade zu definieren, in denen multimodale Therapiekonzepte und medikamentöse Therapien Hand in Hand gehen und in ein Gesamtkonzept eingebettet sind.« Denn das übergeordnete Ziel sei eine medizinisch indizierte und leitliniengerechte Behandlung.

Dürftige Umsetzung von Disease-Management-Programmen

Auf die im Jahr 2024 implementierten Disease-Management-Programme (DMP) blickt die DAG nach eigenen Angaben mit Skepsis, da es seither an deren Umsetzung hapere. Um deren volles Potenzial zu entfalten, müssten besagte Programme flächendeckend in der vertragsärztlichen Praxis angeboten werden.

Die Verantwortung für die Finanzierbarkeit sieht die Adipositas-Gesellschaft beim Gesetzgeber, medizinischen Fachgesellschaften und dem G-BA. »Eine zielgerichtete Patientenpopulation ließe sich beispielsweise über ein Kriterienraster beziehungsweise eine Verordnungseinschränkung von Medikamenten zur Gewichtsreduktion nach Änderung von §34 SGB V präzise steuern«, heißt es.

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