| Daniela Hüttemann |
| 13.08.2026 10:30 Uhr |
Ozempic® ist für Typ-2-Diabetiker zugelassen und damit erstattungsfähig. Nun wird diskutiert, ob die Kosten nicht auch für entsprechende Präparate für adipöse Patienten übernommen werden sollten. / © Getty Images/Eduardo Monroy Husillos
Derzeit wird darüber diskutiert, ob der pauschale Ausschluss aller Abnehmpräparate von der GKV-Erstattung noch sinnvoll und fair ist. Zuletzt hatte sich die neue Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) Sonja Optendrenk offen für eine Änderung gezeigt. Der wachsenden Evidenz für den Nutzen der Inkretinmimetika wie Semaglutid und Tirzepatid stehen jedoch Befürchtungen gegenüber, die Kostenübernahme könnte unser ohnehin finanziell am Abgrund stehendes Gesundheitssystem vollkommen sprengen.
Eine Einschätzung, was sich ändern müsste, gaben heute medizinische und juristische Experten bei einem Pressebriefing des »Science Media Center« Deutschland vor dem Hintergrund der baldigen Markteinführung von Wegovy-Tabletten. Zunächst einmal sei Adipositas kein reines Lifestyle-Problem, sondern eine medizinisch anerkannte Erkrankung, für die es sogar ein Disease-Management-Programm gibt, so der Jurist Professor Dr. Stefan Huster, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht und Rechtsphilosophie an der Ruhr-Universität Bochum.
Die Rechtsprechung orientiere sich bei der Erstattungsfrage jedoch weniger an der medizinischen Erkenntnis als am Gesetz. Und da sieht der § 34 des Sozialgesetzbuchs V nun einmal vor, alle Arzneimittel von der GKV-Versorgung auszuschließen, »bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht«.
Ausgeschlossen sind insbesondere Arzneimittel, die überwiegend zur Behandlung der erektilen Dysfunktion, der Anreizung sowie Steigerung der sexuellen Potenz, zur Raucherentwöhnung, zur Abmagerung oder zur Zügelung des Appetits, zur Regulierung des Körpergewichts oder zur Verbesserung des Haarwuchses dienen.
Hier müsste nun also der Gesetzgeber ran. Die Politik müsse beschließen, den Paragrafen zu modifizieren oder zu ergänzen. Das erfordere einen Bundestagsbeschluss. Ein gangbarer und einfacherer Weg wäre es, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entsprechende Richtlinien ausarbeitet, in welchen Fällen und für welche Präparate die Kosten übernommen werden – so wie bei bestimmten Medikamenten zur Raucherentwöhnung 2025 geschehen. »Ich finde, gerade in diesem Fall hat man mit dem BMI (Body-Mass-Index) und Begleiterkrankungen relativ gute Grenzen«, so der Jurist im Hinblick auf eine Abgrenzung zu reinem Lifestyle.
Das hält auch Professor Hans Hauner vom Else-Kröner-Fresenius-Zentrum für Ernährungsmedizin an der Technischen Universität München für eine gute Lösung, statt Inkretinmimetika mit der Gießkanne allen Menschen zu verordnen, die unter die Zulassung fallen: einem BMI ab 30 kg/m2 oder ab 27 kg/m2 plus zusätzlichem Risikofaktor. Das entspräche einem großen Teil der Bevölkerung, und es stünden Zahlen wie 50 Milliarden Euro im Raum, geht man von den derzeitigen Preisen aus. Diese können die Pharmafirmen frei festlegen. Verhandlungen gibt es nur für erstattungsfähige Medikamente.
»Niemand fordert eine flächendeckende Verordnung von GLP-1-Rezeptor-Agonisten nach dem Gießkannenprinzip«, hatte auch vergangene Woche der DAG-Präsident Matthias Laudes in einer Pressemitteilung erklärt.