Das Bundesverfassungsgericht nimmt das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz ins Auge. / © Imago / Panthermedia
Mitte Oktober stehen zwei Verfahren in Karlsruhe auf dem Prüfstand: Einerseits soll die Gesetzgebungskompetenz des Bundes bezüglich der Erbschaftsteuer und andererseits sollen die weitreichenden Steuervergünstigungen für Betriebsvermögen verhandelt werden. Dies meldet die Treuhand Hannover in einer Pressemitteilung.
Am 12. Oktober ist demnach die Bayerische Staatsregierung im Zentrum des Verfahrens. Dabei soll erarbeitet werden, ob die Bewertung von Grundbesitz, die persönlichen Freibeträge und die Steuersätze bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer verfassungskonform sind. Primär soll geklärt werden, ob die Gesetzgebung hinsichtlich der Erbschaftsteuer überhaupt im Wirkungsbereich des Bundes liegt. »Außerdem wird die fehlende Anpassung von Freibeträgen und Steuersätzen an die Preissteigerung der letzten Jahre unter Berücksichtigung des regional unterschiedlichen Niveaus der Immobilienpreise gerügt«, so die Treuhand Hannover.
Am 13. Oktober sollen steuerliche Begünstigungen von privatem Vermögen mit der Steuerbelastung des Betriebsvermögens verglichen werden. Auch hier stelle sich die Frage der Verfassungsmäßigkeit. Grundlage sei eine Entscheidung des BVerfG aus dem Jahr 2014: Diese ergab, dass die Privilegierung des Betriebsvermögens angesichts ihres Ausmaßes nicht mit dem Grundgesetz konform gehe.
Für die Zukunft bedeute dies, dass im Falle eines Erfolgs der Verfassungsbeschwerde das BVerfG den Gesetzgeber zu einer Reevaluierung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes auffordern könne. Dieser müsste dann prüfen, ob die bisherigen Regeln noch sachgerecht sind und gegebenenfalls Veränderungen, zum Beispiel bei Freibeträgen und Bewertungsregeln, vornehmen.