| Cornelia Dölger |
| 13.04.2026 18:00 Uhr |
Homöopathie ist in Deutschland verbreitet, wissenschaftlich aber umstritten. / © Imago/Bernhard Classen
Homöopathische Präparate und Therapien stehen immer mal wieder auf der politischen Streichliste – nun empfiehlt auch die Finanzkommission Gesundheit, dass die Leistungen nicht mehr von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet werden sollen. Zur Regelleistung gehört die Homöopathie ohnehin nicht, nun sollen die Kassen die Angebote auch als Satzungsleistungen kippen.
Etwa 40 Millionen Euro jährlich könne dies die Kassen sparen, heißt es unter Empfehlung Nummer 20. Zu beachten seien das Wirtschaftlichkeitsgebot sowie mangelnde Wirksamkeitsnachweise. »Es gibt bisher keine wissenschaftlich belastbare Evidenz, die zeigt, dass der Effekt durch diese Behandlungsmittel über einen Placebo-Effekt hinausgeht«, schreiben die Expertinnen und Experten.
Homöopathie sei in der »Geburtsstätte« Deutschland verbreitet. Gleichwohl gelte sie als »Beispiel einer Leistung ohne Nutzennachweis« und verursache jährlich Kosten in zweistelliger Millionenhöhe. Daher seien die Kostenübernahme für homöopathische Leistungen komplett zu streichen, ebenso sollten »alle weiteren Leistungen, die mit diesem Bereich zusammenhängen«, aus der Erstattung fallen. »Der Wettbewerb der Krankenkassen sollte nicht auf Kosten des Wirtschaftlichkeitsgebots nach § 12 Absatz 1 SGBV ausgetragen werden«, rät die Kommission.
Die Deutsche Homöopathie-Union (DHU) hält den Vorstoß wenig verwunderlich für falsch. »Homöopathische Arzneimittel sind ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsversorgung, sie sind beliebt und ausdrücklich erwünscht«, so eine DHU-Sprecherin zur PZ. 60 Prozent der Bundesbürger nutzten und schätzten Homöopathie, es bestehe ein großes Vertrauen in deren Wirksamkeit. In einer Allensbach-Umfrage von 2023 hätten sich 50 Prozent der Befragten explizit für eine Erstattung ausgesprochen.
Dass die Kommission die Leistungen streichen will, habe man mithin »überrascht« aufgenommen. Denn neben der hohen gesellschaftlichen Akzeptanz spreche auch der Kostenfaktor für eine Beibehaltung der Erstattung. Es gebe einen Einspareffekt in mehrfacher Hinsicht, wie eine aktuelle systematische Übersicht belege.
Zum einen würden die Ausgaben sinken, weil weniger konventionelle Arzneimittel verordnet würden. Zum anderen entfielen Kosten für die Behandlung möglicher Nebenwirkungen. Fällt die Erstattung für Homöopathie weg, bliebe vielen Versicherten zudem oft nur der Griff zu konventionellen – und in der Regel teureren – Medikamenten, was die Krankenkassen zusätzlich belastet.
Kontrovers diskutiert wird Homöopathie seit jeher, darauf macht auch die Finanzkommission aufmerksam. Forderungen nach einem Ende der Erstattung begleiten die Diskussion. Dass sie sich noch nicht durchgesetzt haben, machen die Expertinnen und Experten an einem mangelnden politischen Entscheidungswillen fest.
Zuletzt hatte sich die Ampelkoalition an das Thema gewagt; mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) sollte Kassen die Möglichkeit gestrichen werden, Homöopathie als Satzungsleistung anzubieten. Entschiedener Widerspruch folgte, der Passus wurde aus dem Entwurf gestrichen.