| Cornelia Dölger |
| 24.04.2026 16:25 Uhr |
Homöopathische Therapien sollen aus der Erstattung gestrichen werden. Dagegen regt sich Kritik. / © Imago/Bernhard Classen
Dass Homöopathie aus der GKV gestrichen werden solle, weil sie »den Patienten nichts nützt« und sich bei den Therapien kein Erfolg zeige, sei falsch, meint etwa Meinolf Stromberg, Vorsitzender des Bundesverbands Patienten für Homöopathie (BPH). Homöopathie zeige vielmehr täglich in der Praxis, dass sie Patientinnen und Patienten helfe. Studien belegten, dass Homöopathie eine evidenzbasierte Methode sei. Die Erstattung per Gesetz zu streichen, lehne der BPH »entschieden« ab, sie sei weder fachlich begründet noch ökonomisch plausibel hergeleitet.
Stromberg verweist dazu auf die zusätzliche homöopathische Behandlung bei Krebspatienten, die die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) im Zuge der Aktualisierung einer ärztlichen Leitlinie thematisiert hatte. Demnach könne der Einsatz von klassischer Homöopathie »zur Verbesserung der Lebensqualität bei onkologischen Patienten zusätzlich zur Tumortherapie erwogen werden«, zitiert Stromberg.
Ein systematisches Review habe zudem gezeigt, dass Homöopathie besser wirke als Placebo, heißt es weiter. Fünf von sechs Metaanalysen nahmen demnach eine Gesamteffekteinschätzung vor und zeigten jeweils positive Effekte der Homöopathie gegenüber Placebo. Die methodische Qualität der Homöopathiestudien sei vergleichbar mit der anderer klinischer Studien ähnlichen Designs und Zeitraums gewesen, heißt es.
Und drittens belegten Zahlen aus der Versorgungsforschung, dass die Homöopathie zudem Kosten sparen könne. So habe eine französische Beobachtungsstudie bei Patienten, die von homöopathisch ausgebildeten Ärzten behandelt wurden, ähnliche klinische Ergebnisse festgestellt wie bei Patienten, die ausschließlich mit konventionellen Medikamenten behandelt wurden – bei um 20 Prozent niedrigeren Gesamtkosten.
Das BMG stützt sich in seinen Sparvorstößen auf die Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit. Auch die Kommission hatte den Erstattungsausschluss angeregt. In einer Reaktion auf den Kommissionsbericht hatte der BPH der Kommission vorgeworfen, dass sie ihre eigenen Kriterien – »Nutzen, Versorgungsqualität und Wirtschaftlichkeit« – konterkariere.