Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign

BMG-Reformpläne
-
Widerstand gegen Streichpläne bei Homöopathie

Homöopathie soll nicht mehr von den Kassen erstattet werden können, so sehen es die Sparpläne des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vor. Kritiker sehen darin einen Widerspruch zu den selbst gesteckten Zielen.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 24.04.2026  16:25 Uhr

Dass Homöopathie aus der GKV gestrichen werden solle, weil sie »den Patienten nichts nützt« und sich bei den Therapien kein Erfolg zeige, sei falsch, meint etwa Meinolf Stromberg, Vorsitzender des Bundesverbands Patienten für Homöopathie (BPH). Homöopathie zeige vielmehr täglich in der Praxis, dass sie Patientinnen und Patienten helfe. Studien belegten, dass Homöopathie eine evidenzbasierte Methode sei. Die Erstattung per Gesetz zu streichen, lehne der BPH »entschieden« ab, sie sei weder fachlich begründet noch ökonomisch plausibel hergeleitet.

Stromberg verweist dazu auf die zusätzliche homöopathische Behandlung bei Krebspatienten, die die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) im Zuge der Aktualisierung einer ärztlichen Leitlinie thematisiert hatte. Demnach könne der Einsatz von klassischer Homöopathie »zur Verbesserung der Lebensqualität bei onkologischen Patienten zusätzlich zur Tumortherapie erwogen werden«, zitiert Stromberg.

Kostenersparnis durch Homöopathie?

Ein systematisches Review habe zudem gezeigt, dass Homöopathie besser wirke als Placebo, heißt es weiter. Fünf von sechs Metaanalysen nahmen demnach eine Gesamteffekteinschätzung vor und zeigten jeweils positive Effekte der Homöopathie gegenüber Placebo. Die methodische Qualität der Homöopathiestudien sei vergleichbar mit der anderer klinischer Studien ähnlichen Designs und Zeitraums gewesen, heißt es.

Und drittens belegten Zahlen aus der Versorgungsforschung, dass die Homöopathie zudem Kosten sparen könne. So habe eine französische Beobachtungsstudie bei Patienten, die von homöopathisch ausgebildeten Ärzten behandelt wurden, ähnliche klinische Ergebnisse festgestellt wie bei Patienten, die ausschließlich mit konventionellen Medikamenten behandelt wurden – bei um 20 Prozent niedrigeren Gesamtkosten.

Das BMG stützt sich in seinen Sparvorstößen auf die Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit. Auch die Kommission hatte den Erstattungsausschluss angeregt. In einer Reaktion auf den Kommissionsbericht hatte der BPH der Kommission vorgeworfen, dass sie ihre eigenen Kriterien – »Nutzen, Versorgungsqualität und Wirtschaftlichkeit« – konterkariere.

Ein politischer Wiedergänger

Offensichtlich ignoriere die Kommission aktuelle Studien zur Homöopathie und handele mithin ideologisch. Ein »Wirtschaftlichkeits-Paradoxon« ergebe sich, wenn Homöopathie-Patientinnen und -Patienten auf teurere konventionelle Arzneimittel ausweichen müssten. Therapieerfolge bei chronischen Erkrankungen sowie weniger Nebenwirkungen als bei konventionellen Therapien seien zudem »Fakten, die in den Plänen mit berücksichtigt werden müssten.« 

Auch das Bündnis »weil’s hilft!« glaubt nicht, dass das Ziel des GKV-Spargesetzes – kurzfristige Einsparungen und stabile Kassenbeiträge – erreicht wird. Die Bürgerkampagne warnt vielmehr vor den Folgen für Versorgung, Wahlfreiheit und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitssystem. Während die Leistungen nach der bisherigen Regelung nur einen kleinen Teil der Gesamtausgaben ausmachten, würde ein Erstattungsausschluss zusätzliche Arztkontakte oder eine Verlagerung zu konventionellen Therapien nach sich ziehen. Beides sei kostenintensiver, so Stefan Schmidt-Troschke, Sprecher des Bündnisses. 

Mit dem geplanten Schnitt werde ein kompletter Versorgungsbereich abgeschafft, zudem verstoße man damit gegen den Koalitionsvertrag, der vorsehe, »Forschung und Versorgung zu Naturheilkunde und Integrativer Medizin zur Präventionsförderung« zu unterstützen. Auch werde mit einer Streichung der Methodenpluralismus im deutschen Gesundheitswesen infrage gestellt.

Homöopathie komplett aus dem Leistungskatalog zu streichen, wird regelmäßig politisch gefordert. Auch die Ampelkoalition wollte durchgreifen und Kassen mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) die Möglichkeit streichen, Homöopathie als Satzungsleistung anzubieten. Entschiedener Widerspruch folgte, der Passus wurde aus dem Entwurf gestrichen.

Mehr von Avoxa