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Gegen geplante Streichung
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Homöopathie-Ärzte schreiben offenen Brief an Fraktionsspitzen

Mit den GKV-Sparplänen sollen homöopathische Leistungen komplett aus der Erstattung fallen. In einem offenen Brief an die Fraktionsspitzen warnt die Homöopathie-Ärzteschaft vor einem »gesellschaftlichen und ökonomischen Flurschaden«. 
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 17.06.2026  16:00 Uhr

Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das in diesen Tagen zum Endspurt durch das parlamentarische Verfahren ansetzt, soll eine Erstattung homoöpathischer und anthroposophischer Medikamente als Satzungsleistung nicht mehr erlaubt sein; für die Wirksamkeit solcher Therapien liege keine hinreichende wissenschaftliche Evidenz vor, heißt es im Gesetzentwurf. Die Streichung war immer mal wieder politisch gefordert worden. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will nun einen Schnitt machen.

Kurz vor dem geplanten Bundestagsbeschluss Ende kommender Woche versuchen Homöopathieärztinnen und -ärzte, dies noch zu verhindern, und wenden sich in einem offenen Brief an die Fraktionsspitzen von Union und SPD im Bundestag, Jens Spahn (CDU) und Matthias Miersch (SPD). Die Fachärztinnen und -ärzte aus Praxen und Kliniken haben sich im Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) zusammengetan. In dem von gut 1200 Ärztinnen und Ärzten unterschriebenen Brief fordert der DZVhÄ, dass die therapeutischen Möglichkeiten durch Homöopathie erhalten werden.

Das BMG hatte angeführt, dass Ausgaben der GKV stärker an nachgewiesenem medizinischem Nutzen ausgerichtet werden müssten. Die erwarteten Einsparungen dürften dabei angesichts der Milliardenlöcher in den Kassen nicht allzu sehr ins Gewicht fallen. Der Schritt gilt eher als symbolische Weichenstellung hin zum ausgegebenen Ziel.

DZVhÄ-Vorsitzende: Auf Alternativen angewiesen

»Der zu erwartende gesellschaftliche und ökonomische Flurschaden steht in keinem Verhältnis zu eventuellen Einsparungen«, warnen die Unterzeichnenden. Statt Kosten zu sparen, würde ein Rückgriff auf teurere, konventionelle Medikamente vielmehr die GKV-Finanzsituation weiter belasten, weil Patienten auch ohne Homöopathie behandelt werden müssten. Das Argument der fehlenden Evidenz sei zudem »unzutreffend«, weil »zahlreiche aktuelle, hochwertige Studien« ignoriert würden, die eine Wirksamkeit nahelegten. Eine Streichung beschneide zudem die Therapievielfalt in der Medizin.

Zwar seien strukturelle Reformen nötig, räumen die Unterzeichnenden ein. Hierfür müssten aber »bewährte, versorgungsrelevante Angebote als Teil der Lösung begriffen und geschützt werden, statt sie zu opfern«.

Die DZVhÄ-Vorsitzende Monika Kölsch erklärte: »Bei vielen Patientinnen und Patienten sind wir auf wirkungsvolle und evidenzbasierte Alternativen und Ergänzungen zur konventionellen Therapie angewiesen, wenn konventionelle Behandlungsansätze nicht ausreichen, an ihre Grenzen stoßen oder wegen Nebenwirkungen abgebrochen werden müssen.« Diese therapeutischen Möglichkeiten würden durch die GKV-Finanzreform der ärztlichen Praxis genommen.

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