| Lukas Brockfeld |
| 07.08.2026 16:00 Uhr |
KBV-Chef Andreas Gassen kündigt Leistungskürzungen an. / © imago images/Jürgen Heinrich
Das GKV‑Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht auch bei den Arztpraxen empfindliche Einschnitte vor. So sollen viele extrabudgetäre Leistungen stärker begrenzt oder ganz gestrichen werden. Die Ärzteschaft warnte mit drastischen Worten vor den möglichen Folgen. Im Juni erklärte die Kassenärztliche Bundesvereinigung, dass im kommenden Jahr 46 Millionen Behandlungsfälle wegfallen könnten.
Jetzt wollen die Kassenärzte offenbar Taten folgen lassen: Auf ihrer Website kündigt die KBV an, dass sie gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder Informationen bereitstellen werde, die es Praxen ermöglichen sollen, auch unter den neuen Bedingungen wirtschaftlich zu arbeiten. Es sei für Ärzte und Psychotherapeuten aktuell nicht einfach, Möglichkeiten der Kürzung zu erkennen und diese umzusetzen.
In einem am Donnerstag veröffentlichten Videointerview betonte Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, dass das Spargesetz der Versorgung pro Jahr etwa drei Milliarden Euro entziehe. Die Ärzte müssten daher sicherstellen, dass sie künftig keine Leistungen erbringen, die über das vergütete Maß hinausgehen. »Das hat natürlich auch Konsequenzen für die Patientinnen und Patienten, weil die Terminverfügbarkeit dann eher geringer sein dürfte als vorher«, so der KBV-Chef.
Die Ärzteschaft müsse ihre Praxen künftig so organisieren, dass die für 2027 zur Verfügung stehende Leistungsmenge dem Praxisgeschehen angepasst werde. »Das heißt, dass ich nach Möglichkeit pro Quartal nur so viele Fälle planbar abarbeite, für die auch Vergütung vorhanden ist. Und das werden je nach Fachgruppe zwischen 7 und 12, 13 Prozent weniger Fälle sein«, erklärte Andreas Gassen.
Der KBV-Chef nutzte das Video auch, um an den neuen Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) zu appellieren. Dieser müsse die »Scherben dieses Beitragssatzstabilisierungsgesetzes aufkehren« und trotz der gekürzten Vergütung Wege zur Sicherstellung der Versorgung finden. Auch andere Vorhaben wie die Notfallreform würden durch die Sparmaßnahmen erschwert.
»Hier ist es sicherlich sinnvoll, auch mal einen Blick auf die wirtschaftliche Situation der Praxen zu werfen«, sagte Gassen in Richtung des Ministers. »Die wird Herr Linnemann sicherlich aufgrund seiner beruflichen Kompetenz besser beurteilen können. Und er wird sehen, dass auch Praxen unternehmerische Zwänge haben und von daher eine reine Spargesetzgebung perspektivisch nicht dazu führen kann, dass sich die Versorgung stabilisiert oder gar verbessert.«