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Gesundheitsausschuss
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Spargesetz rast durch parlamentarisches Verfahren

Beim GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz drückt die Bundesregierung aufs Tempo. Für kommenden Montag ist die Verbändeanhörung im Gesundheitsausschuss mit fast 100 geladenen Verbänden angesetzt, in der Woche darauf soll der Bundestag nach aktuellem Stand das Gesetz beschließen.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 16.06.2026  16:20 Uhr

Nahezu das gesamte Gesundheitssystem soll sich auf Vorschlag aller Bundestagsfraktionen am kommenden Montag zu den GKV-Sparplänen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) positionieren. Organisationen von ABDA über mehrere Ärzteverbände, Kliniken und Krankenkassen bis hin zu Pharmaindustrie, Pflegeverbänden und Patientenorganisationen sind eingeladen, ihre Sichtweise auf die Pläne darzulegen, mit denen die Bundesregierung im Eiltempo das klaffende Finanzloch der Kassen schließen und die Beiträge stabil halten möchte.  Die Zeit drängt und das prognostizierte Defizit wächst noch.

Das Spargesetz stößt auf deutliche Kritik aus weiten Teilen des Gesundheitswesens. Verbände bemängeln vor allem einseitige Belastungen einzelner Akteure ohne ausreichende Gegenfinanzierung. Zudem wird befürchtet, dass Einsparungen die Versorgungsqualität beeinträchtigen und bestehende Versorgungsprobleme, insbesondere im ländlichen Raum, weiter verschärfen. Kritiker werfen der Politik außerdem vor, kurzfristige Kostendämpfung über strukturelle Reformen zu stellen und wichtige Zukunftsinvestitionen, etwa in Digitalisierung oder Prävention, zu vernachlässigen.

Rechtsgutachten gegen Sparpläne

Besonders die Pharmaindustrie läuft Sturm; für die Hersteller ist ein zusätzlicher, dynamischer Abschlag an die Kassen geplant, den die Branche als existenzbedrohend ablehnt. Mithilfe eines Rechtsgutachtens hat der Branchenverband Pharma Deutschland sogar womöglich verfassungswidrige Bestandteile im Gesetzentwurf ausgemacht. Dass unlängst zwei Pharmariesen ankündigten, angesichts der Sparpläne ihre Investitionen in Deutschland zurückzufahren, erhöht auch den politischen Druck.

Nur wenige Tage nach der geplanten Anhörung soll dann der Bundestag abermals über das Gesetz beraten; erst am 12. Juni hatte er sich in erster Lesung damit befasst. Am selben Tag durchlief das Gesetz den Bundesrat und stieß auch auf Länderseite auf harsche Kritik.

Am Freitag, 26. Juni, soll der Bundestag das – im Bundesrat nicht zustimmungspflichtige – Gesetz dann in zweiter und dritter Lesung verabschieden, so sieht es zumindest die aktuelle Tagesordnung vor. Detailberatung und gegebenenfalls Änderungsvorschläge samt Beschlussempfehlung an den Bundestag müssten am Mittwoch zuvor durch den Gesundheitsausschuss erfolgen. Für den Termin steht aber noch keine Tagesordnung fest.

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