Die Ärztekammer Brandenburg verabschiedete zwei Resolutionen. In einer davon übt sie scharfe Kritik an den Plänen der ABDA, die Apothekerschaft mit mehr Aufgaben in der Primärversorgung zu betrauen. / © Imago/Westend61
Anlässlich des Tags der Apotheke am 7. Juni hat die ABDA ein Positionspapier veröffentlicht, in dem sie mehr Aufgaben für Apotheken in der Primärversorgung bei Krankheiten wie Konjunktivitis, Sinusitis, Rachenentzündungen und Allergien fordert. Dagegen übt die Ärzteschaft seit Tagen scharfe Kritik. Dadurch gelten gemeinsame Projekte wie ARMIN in Sachsen und Thüringen als akut bedroht.
Mit der Resolution »Keine ärztliche Versorgung in den Händen von Apotheken« wendet sich nun auch die Ärztekammer Brandenburg dagegen. In einer Pressemitteilung betont die Kammer, dass Diagnostik, Therapieentscheidungen und die Koordination von Behandlungen »untrennbar mit der ärztlichen Gesamtverantwortung verbunden« seien. Eine qualitativ hochwertige Versorgung erfordere demnach eine umfassende ärztliche Anamnese, Untersuchung und Beurteilung komplexer Krankheitsverläufe und könne nicht auf einzelne Symptome oder Leistungen reduziert werden.
Die Kammer fordert die politischen Entscheidungsträgerinnen und -träger dazu auf, von den neuen Forderungen der Apotheken Abstand zu nehmen. Stattdessen müssten die haus- und fachärztlichen Strukturen gestärkt, Bürokratie abgebaut und die interprofessionelle Zusammenarbeit auf Grundlage klarer Verantwortlichkeiten weiterentwickelt werden. »Die ärztliche Versorgung der Bevölkerung muss auch künftig auf einer ärztlich verantworteten Diagnostik, Therapie und Koordination beruhen«, lautet ihr Fazit.
In einer zweiten Resolution mit dem Titel »GKV-Beitragssatz-Stabilisierungsgesetz gefährdet die medizinische Versorgung« lehnt die Kammer das geplante Gesetz in seiner derzeitigen Form ab. Das vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte Paket soll die Gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2027 um 16,3 Milliarden Euro entlasten, um ein erwartetes Defizit auszugleichen und eine Anhebung der Zusatzbeiträge zu vermeiden.
Die Ärzteschaft kritisiert die vorgesehenen Einsparungen als »keine nachhaltige Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung«, da sie die finanziellen Belastungen einseitig auf Praxen und Krankenhäuser verlagern würden.
Nach Auffassung der Kammer Brandenburg drohen insbesondere im ländlichen Raum negative Folgen für die ambulante und stationäre Versorgung sowie für die ärztliche Weiterbildung. Bund und Länder werden aufgefordert, das Gesetz grundlegend zu überarbeiten und nachhaltige Reformen zur Stabilisierung der Gesundheitsversorgung auf den Weg zu bringen.
Gegen die Sparpläne von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) formiert sich unter den Bundesländern bereits gemeinsamer Widerstand. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wird diese Woche in erster Lesung im Bundestag behandelt. »Die Sparmaßnahmen dürfen nicht zu einem Kliniksterben führen und in einer kalten und ungesteuerten Strukturbereinigung münden«, mahnte der Gesundheitsausschuss des Bundesrates. Er fürchtet durch die Maßnahmen eine »hohe Insolvenzgefahr«.
Die Ärzteschaft hat heute zu Praxisschließungen aufgerufen, um Widerstand gegen die Pläne der Bundesregierung zu zeigen. Auch die Pharmahersteller laufen gegen die GKV-Sparpläne Sturm und melden nun verfassungsrechtliche Bedenken an. Für die Apothekerschaft ist dabei besonders relevant, dass der Kassenabschlag dauerhaft um 30 Cent auf 2,07 Euro erhöht wird.
Dabei ist das Paket dringend notwendig, wie die vorläufigen Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für das erste Quartal 2026 zeigen. Demnach wird das Defizit im kommenden Jahr 3,5 Milliarden Euro höher ausfallen als bisher prognostiziert. Somit läge das erwartete Defizit nicht bei 15,3 Milliarden Euro, sondern bei 18,8 Milliarden Euro. Anstelle des geplanten kleinen Puffers bliebe eine neue Lücke von 2,5 Milliarden Euro bestehen. Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz orientiert sich zum Großteil an den Sparempfehlungen der Finanzkommission Gesundheit.