Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign

Fertigarzneimittel vor Rezeptur
-
Vorwurf der Einflussnahme bei Cannabis-Regelung

Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz gibt es auch Einschränkungen in der Cannabisversorgung. Blüten werden nicht länger erstattet und Fertigpräparate haben eine Zeit lang Vorrang gegenüber Rezepturen. Das sorgt für Kritik – bis hin zum Vorwurf politischer Einflussnahme.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 27.07.2026  07:00 Uhr

Fast drei Stunden dauerte am 22. Juni die Anhörung des GKV-Spargesetzes im Gesundheitsausschuss. Das eilig angefertigte Gesetz hatte von Anfang an viele Kritiker auf den Plan gerufen, vor allem wegen des Vorwurfs ungleicher Lastenverteilung. Die scheidende Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) musste lange bangen, ob die Koalitionsmehrheit im Bundestag halten würde und ob sich auch die Länder überzeugen lassen würden. Beides klappte, am Ende passierte das Gesetz am 10. Juli Bundestag und Bundesrat.

Mit dem Gesetz wird auch die Cannabisversorgung eingeschränkt. Blüten fallen komplett aus der Erstattung, zudem haben cannabishaltige Fertigarzneimittel in der Therapie zunächst Vorrang vor Rezepturen.

Letztere Regelung gelangte auf den letzten Metern per Änderungsantrag ins Gesetz. Sie wurde wenige Tage vor dem Beschluss  in die Änderungsliste aufgenommen und lautet: »Es wird festgelegt, dass die Verordnung von cannabishaltigen Rezepturen grundsätzlich erst nach einem mindestens sechsmonatigen Therapieversuch mit einem zugelassenen cannabishaltigen Fertigarzneimittel zulässig ist.«

Dies trage dem Umstand Rechnung, »dass zugelassene Fertigarzneimittel gegenüber nicht zugelassenen Rezepturarzneimitteln grundsätzlich die zweckmäßigere Versorgungsform darstellen«. Im von Bundestag und Bundesrat angenommenen Entwurf findet sich die Entsprechung: »Die vertragsärztliche Versorgung hat zunächst mit einem zugelassenen cannabishaltigen Fertigarzneimittel im Rahmen eines sechsmonatigen Therapieversuchs zu erfolgen.«

Cannabisverbände, spezialisierte Apotheken und Teile der Branche übten scharfe Kritik und sehen in der Vorrangregelung eine immense Versorgungseinschränkung; es gebe nur wenige zugelassene Cannabis-Fertigarzneimittel, und viele Patienten würden bislang gerade mit Blüten oder Rezepturen behandelt.

Mehr von Avoxa