| Cornelia Dölger |
| 27.07.2026 07:00 Uhr |
Der G-BA bestätigt auf Anfrage der PZ, dass Hecken im Gesundheitsausschuss auf die Vorrangregelung hingewiesen habe. Er habe in diesem Zusammenhang kein Präparat namentlich genannt. In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf habe der G-BA im Übrigen deutlich gemacht, dass er das geplante Erstattungsaus für Blüten begrüße; mit Fertigarzneimitteln sowie auch Rezepturen könne eine höhere Standardisierung des Wirkstoffgehalts erreicht werden als mit getrockneten Blüten.
Ein Sparziel, wie es das Gesetz anstrebt, werde mit den Neuregelungen jedenfalls nicht erreicht, meint dagegen der DHV. Wie teuer das neue Präparat die Kassen zu stehen kommt, sei ohne AMNOG-Verhandlungen noch unklar. Das Verfahren dauert in der Regel sechs Monate und hat laut GKV-Spitzenverband noch gar nicht begonnen. Vorerst kann der Hersteller den Preis also selbst festlegen. »Es verwundert also sehr, dass der G-BA-Vertreter Prof. Hecken vor dem Hintergrund dieses unklaren Erstattungspreises ein bestimmtes Arzneimittel vor dem Hintergrund des Spardiktats so explizit empfiehlt.«