Das GKV-Spargesetz ist umstritten. / © Imago/dts Nachrichtenagentur
Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) hob auf den Finanzierungsdruck der GKV ab. Diesen auszugleichen, dürfe aber nicht die Versorgung gefährden. Man habe Regelungen gefunden, die Leistungserbringenden zu entlasten. Viele Kliniken seien bereits defizitär, das Ziel müsse also sein, allgemeine Kostensteigerungen zu refinanzieren. Die Kompromisse seien zu loben, doch der Entwurf schaffe es nur begrenzt, die leistungsfähige Krankenhauslandschaft zu erhalten. Philippi sieht weiteren Handlungsbedarf. Er forderte die Anrufung des Vermittlungsausschusses.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bezeichnete das Gesetz als »großes und wichtiges, aber auch kein einfaches Vorhaben«. Er warnte vor den wirtschaftlichen Folgen von weiteren Beitragssteigerungen. Das Gesetz sei ein »Gesamtkompromiss«. Unter einer Verzögerung würden vor allem die Bürgerinnen und Bürger leiden. Der Bund habe sich bewegt, die Länder hätten noch einmal Druck gemacht. Krankenhäuser bekämen ein Entgegenkommen, die Pharmaindustrie erhalte Planungssicherheit. »Das Gesamtpaket bremst die Kostenentwicklung«, zeigte sich Söder überzeugt. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass Deutschland nicht handlungsfähig sei.
Saarlands Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) betonte, man sei sich bei allen Differenzen zum Spargesetz einig, »dass Nichtstun keine Alternative ist«. Andernfalls würde das System langfristig »völlig überfordert«. Es gelte, das Richtige zu tun – dieser Herausforderung stelle sich der Gesetzentwurf. Für ein »insgesamt vertretbares Ergebnis« brauche es aber Zeit, insbesondere gebe es bei den Maßnahmen für Krankenhäuser noch Nachbesserungsbedarf. Auch Rehlinger plädierte dafür, den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Stefanie Drese (SPD), Gesundheitsministerin in Mecklenburg-Vorpommern, bezeichnete die Abstimmung als »großen Fehler«. Das BMG und die Koalitionsfraktionen hätten zwar auf die heftige Kritik reagiert und den Entwurf angepasst. Aber gerade daher sei eine längere Frist zur Beratung nötig gewesen.
Das Kassendefizit sei enorm, aber dürfe kein Freibrief sein, ein solch kritisches Gesetz »einfach durchzuwinken«, so Drese. Das Haupthindernis sei weiterhin die nicht die vorgesehene vollständige Refinanzierung der Tarifsteigerungen für Beschäftigte im Gesundheitswesen. Auch Claudia Bernhard (Linke), Gesundheitssenatorin aus Bremen, hob auf die Tarifthematik ab.
Der Bundestag hatte das GKV-BStabG am Vormittag in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Mit 319 von 609 abgegebenen Stimmen votierte eine Mehrheit in namentlicher Abstimmung für das Vorhaben. Damit soll auch der Kassenabschlag für Apotheken steigen, was die ABDA in einer Mitteilung zur heutigen Besprechung im Bundestag noch einmal scharf kritisierte.
Damit das Gesetz so kurzfristig überhaupt noch in der letzten Sitzung vor der Sommerpause im Bundesrat besprochen werden konnte, mussten die Länder der Bitte des Bundestags um Fristverkürzung für die Beratungen nachkommen. Da der Bundesrat das Gesetz nun durchgewinkt hat, kann es nach Veröffentlichung inkrafttreten. Mit dem Gesetz soll die unbefristete Erhöhung des Kassenabschlags für Apotheken kommen.