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Terminbuchungen
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Verbraucherzentrale warnt vor Kostenfalle bei Doctolib

Der Verbraucherzentrale Bundesvrband (VZBV) warnt vor einer Kostenfalle beim Terminbuchungsportal Doctolib. Das Unternehmen hat der PZ mitgeteilt, dass es derzeit an einer Lösung arbeitet. Auch der Patientenbeauftragte der Bundesregierung kritisierte die Praxis der Plattformen bei der Terminvergabe.
AutorKontaktAlexandra Amanatidou
Datum 08.07.2026  13:30 Uhr

Wer bei Doctolib gezielt nach Kassenarztterminen sucht, bekommt trotz aktiviertem Filter weiterhin private und kostenpflichtige Angebote angezeigt, so der Vorwurf des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Laut einem Marktcheck der Organisation wies mehr als jeder dritte Termin auf eine Selbstzahlung hin.

Für den Marktcheck nahm der VZBV eigenen Angaben zufolge insgesamt 349 Terminangebote aus 37 Haut- und Frauenarztpraxen in Berlin und Hamburg unter die Lupe. Bei 144 dieser Angebote soll eine Selbstzahlung erforderlich gewesen sein.

Teilweise soll erst spät im Buchungsvorgang klar geworden sein, dass ein Termin nicht von der Krankenkasse übernommen wird, nämlich dann, wenn Praxis und Termin bereits ausgewählt waren. Zudem fanden sich bei 20 der 37 Praxen laut VZBV Hinweise auf ein mögliches Ausfallhonorar, sollte ein Termin nicht wahrgenommen werden.

Doctolib arbeitet an Lösung – VZBV fordert klare Regeln

Doctolib hat das Problem erkannt und teilt der PZ mit, dass das Unternehmen seit mehreren Monaten aktiv an einer Lösung arbeitet. Die strukturellen Lösungen sollen schrittweise eingeführt werden. »Solche Prozesse sind komplex und berühren direkt die Rechte der Patientinnen, Patienten und der Ärztinnen, Ärzte – genau deshalb nimmt die Optimierung eine gewisse Zeit in Anspruch«, so ein Sprecher des Unternehmens.

Das Problem ist nicht neu. Bereits im Januar 2026 erklärte das Landgericht Berlin diese Praxis nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands für irreführend. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Doctolib Berufung eingelegt hat.

Der VZBV sieht vor allem den Gesetzgeber in der Pflicht. Mit dem geplanten Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) soll es künftig verbindliche Regeln für digitale Terminportale geben.

Konkret fordert die Organisation, dass Termine ausschließlich nach medizinischem Bedarf und Dringlichkeit vergeben werden, ohne dass bestimmte Patientengruppen benachteiligt werden. Privat- und Selbstzahlertermine sollen klar gekennzeichnet werden und gesetzlich Versicherten nur auf ausdrücklichen Wunsch angezeigt werden.

Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze (SPD), stellt die gleichen Forderungen. »Der Marktcheck zeigt deutlich, dass wir dringend verbindliche Anforderungen an die Nutzung digitaler Terminbuchungsplattformen brauchen«, sagt er in einem Statement und fügt hinzu: »Ein diskriminierungsfreier Zugang zu Terminen und Behandlungen muss gewährleistet sein.«

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