Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) warnt vor Überbelastung der Versicherten und Leistungserbringenden. / © Imago / BildFunkMV
Unter den Bundesländern formiert sich gemeinsamer Widerstand gegen die Sparpläne von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). »Beim GKV-Gesetz soll im Bundesrat am Freitag ein zwischen allen Ländern geeinter Antrag eingebracht werden«, kündigte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) an. Mecklenburg-Vorpommern sei für die Ostländer maßgeblich an der Erarbeitung des Antrags beteiligt.
Der federführende Gesundheitsausschuss des Bundesrates mahnte bereits unter anderem: »Die Sparmaßnahmen dürfen nicht zu einem Kliniksterben führen und in einer kalten und ungesteuerten Strukturbereinigung münden.« Zur Konsolidierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen müsse auch der Krankenhaussektor seinen Beitrag leisten. Durch die geplanten Maßnahmen seien aber eine »hohe Insolvenzgefahr« und eine überproportional starke Belastung zu erwarten.
Drese kritisierte, es sei nicht vermittelbar, Versicherten und Leistungserbringenden, wie etwa Krankenhäusern, Belastungen aufzuerlegen, während maßgebliche Kostenfaktoren unangetastet blieben. Das betreffe etwa versicherungsfremde Leistungen und gesamtgesellschaftliche Aufgaben.
Dazu zählen zum Beispiel die Krankenkassenbeiträge von Bürgergeldempfangenden, die zu einem großen Teil von der Gemeinschaft der Beitragszahlenden aufgebracht werden. Laut Techniker Krankenkasse (TK) liegen die Beiträge des Bundes pro Person bei 144 Euro monatlich. Diese Beiträge seien viel zu gering, sie deckten nur etwa ein Drittel der tatsächlichen Kosten. Expertinnen und Experten fordern die komplette Finanzierung aus dem Bundeshaushalt.
Das vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte Paket soll die gesetzlichen Kassen 2027 um 16,3 Milliarden Euro entlasten, um ein erwartetes Defizit auszugleichen und neue Anhebungen der Zusatzbeiträge zu vermeiden. Warken plant Ausgabenbremsen bei allen Leistungserbringenden – aber etwa auch höhere Zuzahlungen für Medikamente und Einschränkungen der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnerinnen und Ehepartnern.
Der Entwurf soll am Freitag auch in den Bundestag kommen. Der Bundesrat kann zunächst Stellung dazu nehmen. Das Gesetz ist nicht zustimmungsbedürftig, die Länder könnten es aber bremsen.