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Widerstand gegen GKV-Spargesetz
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Ausschuss billigt Sparpaket – Gesetz dennoch auf der Kippe

Nach einer Marathonsitzung hat der Gesundheitsausschuss des Bundestags die GKV-Sparpläne der Koalition gebilligt. Das Prestigeprojekt der Bundesregierung steht dennoch auf der Kippe, weil die Opposition inzwischen juristisch gegen das Verfahren vorgeht. Die geplante Erhöhung des Kassenabschlags thematisierte man im Ausschuss übrigens nicht.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 09.07.2026  10:50 Uhr
Ausschuss billigt Sparpaket – Gesetz dennoch auf der Kippe

Mehr als neun Stunden tagte gestern der Gesundheitsausschuss,  erst am Abend gegen 19.15 Uhr schloss man die Runde, die sich mit einem der drängendsten Reformprojekte beschäftigte. Die Koalitionsfraktionen billigten demnach das Sparpaket samt Änderungen, die Opposition stimmte geschlossen dagegen. Das für Apotheken relevante Thema, die geplante Erhöhung des Kassenabschlags, kam nach Informationen der PZ nicht zur Sprache – was abzusehen war, denn für das Vorhaben lagen keine Änderungsanträge vor.

An diesem Freitag soll das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in 2./3. Lesung im Bundestag beschlossen werden und anschließend den Bundesrat passieren. Ziel ist, das Projekt noch vor der Sommerpause unter Dach und Fach zu bringen. Die letzte Sitzungswoche ist mithin stark gesundheitspolitisch geprägt, auch wegen der heftigen Kritik an den Sparplänen und wegen des Drucks, den die Regierung bei der Umsetzung macht.

Immerhin sollen die Maßnahmen schon 2027 greifen, die Umsetzung braucht Vorlaufzeit. Gleichzeitig werfen die Beratungen des Schätzerkreises ihre Schatten voraus, der im Herbst die Finanzlage der Kassen für das nächste Jahr berechnen wird – angesichts des weiter wachsenden Defizits will man Szenarien ungebremst steigender Kassenbeiträge vermeiden. 

Wie entscheidet das Bundesverfassungsgericht?

Die Opposition zieht dabei nicht mit. Der Grünen-Gesundheitssprecher Janosch Dahmen und sein Kollege von der Linken, Ates Gürpinar, haben gestern das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angerufen, um die Verabschiedung des Gesetzes vor der Sommerpause überprüfen zu lassen. Sie sehen Mängel im Gesetzgebungsverfahren, insbesondere weil den Abgeordneten zu wenig Zeit bleibe, um die in letzter Minute eingereichten zahlreichen Änderungen am Entwurf vor der Abstimmung gründlich zu prüfen.

In einer ähnlichen Situation hatten die Karlsruher Richter schon 2023 eingegriffen und das Verfahren – damals ging es um das Gebäudeenergiegesetz – vorläufig gestoppt. Das wollen Grüne und Linke nun wieder erreichen und das Gesetz erst im Herbst abschließend beraten. Mit parlamentarischen Mitteln hatte dies nicht geklappt; einen Geschäftsordnungsantrag der Grünen und Linken, das GKV-Spargesetz am Freitag nicht zu beraten, lehnte eine Mehrheit im Bundestag gestern ab. Grünen-Gesundheitssprecher Janosch Dahmen hatte zudem am Morgen zu Beginn der Ausschusssitzung versucht, den Beschluss zum Spargesetz von der Tagesordnung zu nehmen; auch dieser Antrag wurde abgelehnt.

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