| Cornelia Dölger |
| 09.07.2026 10:50 Uhr |
Ob Karlsruhe diesmal genau so entscheidet oder andere Voraussetzungen erkennt als 2023, ist aktuell noch nicht abzusehen. Dass das Spargesetz am Freitag die entscheidende Hürde nimmt, steht nun aber infrage. Wohlweislich hatte man das Thema noch gar nicht auf die Tagesordnung für die Sitzung des Bundesrats gesetzt.
Bei den Ländern hatte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) in den vergangenen Tagen und Wochen für die Sparpläne geworben und ihnen bei der Klinikreform Zugeständnisse gemacht. Dem Vernehmen gab es Zustimmung von Länderseite – diese könnte allerdings verpuffen, sollte der Termin am Freitag platzen und die Abstimmung in den Herbst rutschen. Das will die Bundesregierung vermeiden.
Ebenso die Anrufung des Vermittlungsausschusses – mit diesem Instrument können die Länder das Verfahren deutlich ausbremsen, wenn auch nicht verhindern. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) hatte Widerstand gegen die Fristverkürzung im Verfahren angekündigt. Sollte das Gesetz auf die Tagesordnung des Bundesrats am Freitag gelangen, bliebe nur, den Vermittlungsausschuss anzurufen. »Das ist aber nicht unser Ziel.« Es würden noch Gespräche geführt.
Auch die Notfallreform soll nun vorankommen. Das Vorhaben stammt aus Ampelzeiten, das Gesetz hatte es 2024 bis zur ersten Lesung im Bundestag geschafft, war dann aber dem Ampelbruch zum Opfer gefallen. Am heutigen 9. Juli soll es in erster Lesung im Bundestag – spätabends – beraten werden.
Die Neuauflage in der 21. Wahlperiode setzt auf eine bessere Vernetzung der Versorgungsbereiche, eine effizientere Patientensteuerung und damit Entlastung der Notaufnahmen. Zentral sind die neu zu schaffenden Integrierten Notfallzentren (INZ), in denen Notaufnahmen der Krankenhäuser, KV-Notdienstpraxen und eine zentrale Ersteinschätzung zusammenarbeiten. Ärztinnen und Ärzten an INZ wird ein eingeschränktes Dispensierrecht unter engen Voraussetzungen eingeräumt, was die ABDA entschieden ablehnt.
Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats teilte die Zweifel und empfahl etwa, beim Dispensierrecht deutlich nachzuschärfen. Der Bundesrat bezweifelte in seiner Stellungnahme nicht grundsätzlich, dass Ärzte im Rahmen der Notfallreform Arzneimittel abgeben dürfen, setzt aber auf konkretere Vorgaben. Er regte zudem an, Apotheken stärker in die Patientensteuerung bei der Notfallversorgung einzubinden, was die Bundesregierung allerdings zurückwies.