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Widerstand gegen GKV-Spargesetz
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Ausschuss billigt Sparpaket – Gesetz dennoch auf der Kippe

Nach einer Marathonsitzung hat der Gesundheitsausschuss des Bundestags die GKV-Sparpläne der Koalition gebilligt. Das Prestigeprojekt der Bundesregierung steht dennoch auf der Kippe, weil die Opposition inzwischen juristisch gegen das Verfahren vorgeht. Die geplante Erhöhung des Kassenabschlags thematisierte man im Ausschuss übrigens nicht.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 09.07.2026  10:50 Uhr

Mehr als neun Stunden tagte gestern der Gesundheitsausschuss,  erst am Abend gegen 19.15 Uhr schloss man die Runde, die sich mit einem der drängendsten Reformprojekte beschäftigte. Die Koalitionsfraktionen billigten demnach das Sparpaket samt Änderungen, die Opposition stimmte geschlossen dagegen. Das für Apotheken relevante Thema, die geplante Erhöhung des Kassenabschlags, kam nach Informationen der PZ nicht zur Sprache – was abzusehen war, denn für das Vorhaben lagen keine Änderungsanträge vor.

An diesem Freitag soll das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in 2./3. Lesung im Bundestag beschlossen werden und anschließend den Bundesrat passieren. Ziel ist, das Projekt noch vor der Sommerpause unter Dach und Fach zu bringen. Die letzte Sitzungswoche ist mithin stark gesundheitspolitisch geprägt, auch wegen der heftigen Kritik an den Sparplänen und wegen des Drucks, den die Regierung bei der Umsetzung macht.

Immerhin sollen die Maßnahmen schon 2027 greifen, die Umsetzung braucht Vorlaufzeit. Gleichzeitig werfen die Beratungen des Schätzerkreises ihre Schatten voraus, der im Herbst die Finanzlage der Kassen für das nächste Jahr berechnen wird – angesichts des weiter wachsenden Defizits will man Szenarien ungebremst steigender Kassenbeiträge vermeiden. 

Wie entscheidet das Bundesverfassungsgericht?

Die Opposition zieht dabei nicht mit. Der Grünen-Gesundheitssprecher Janosch Dahmen und sein Kollege von der Linken, Ates Gürpinar, haben gestern das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angerufen, um die Verabschiedung des Gesetzes vor der Sommerpause überprüfen zu lassen. Sie sehen Mängel im Gesetzgebungsverfahren, insbesondere weil den Abgeordneten zu wenig Zeit bleibe, um die in letzter Minute eingereichten zahlreichen Änderungen am Entwurf vor der Abstimmung gründlich zu prüfen.

In einer ähnlichen Situation hatten die Karlsruher Richter schon 2023 eingegriffen und das Verfahren – damals ging es um das Gebäudeenergiegesetz – vorläufig gestoppt. Das wollen Grüne und Linke nun wieder erreichen und das Gesetz erst im Herbst abschließend beraten. Mit parlamentarischen Mitteln hatte dies nicht geklappt; einen Geschäftsordnungsantrag der Grünen und Linken, das GKV-Spargesetz am Freitag nicht zu beraten, lehnte eine Mehrheit im Bundestag gestern ab. Grünen-Gesundheitssprecher Janosch Dahmen hatte zudem am Morgen zu Beginn der Ausschusssitzung versucht, den Beschluss zum Spargesetz von der Tagesordnung zu nehmen; auch dieser Antrag wurde abgelehnt.

Gespräche bis zuletzt

Ob Karlsruhe diesmal genau so entscheidet oder andere Voraussetzungen erkennt als 2023, ist aktuell noch nicht abzusehen. Dass das Spargesetz am Freitag die entscheidende Hürde nimmt, steht nun aber infrage. Wohlweislich hatte man das Thema noch gar nicht auf die Tagesordnung für die Sitzung des Bundesrats gesetzt.

Bei den Ländern hatte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) in den vergangenen Tagen und Wochen für die Sparpläne geworben und ihnen bei der Klinikreform Zugeständnisse gemacht. Dem Vernehmen gab es Zustimmung von Länderseite – diese könnte allerdings verpuffen, sollte der Termin am Freitag platzen und die Abstimmung in den Herbst rutschen. Das will die Bundesregierung vermeiden.

Ebenso die Anrufung des Vermittlungsausschusses – mit diesem Instrument können die Länder das Verfahren deutlich ausbremsen, wenn auch nicht verhindern. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) hatte Widerstand gegen die Fristverkürzung im Verfahren angekündigt. Sollte das Gesetz auf die Tagesordnung des Bundesrats am Freitag gelangen, bliebe nur, den Vermittlungsausschuss anzurufen. »Das ist aber nicht unser Ziel.« Es würden noch Gespräche geführt.

Notfallreform im Bundestag

Auch die Notfallreform soll nun vorankommen. Das Vorhaben stammt aus Ampelzeiten, das Gesetz hatte es 2024 bis zur ersten Lesung im Bundestag geschafft, war dann aber dem Ampelbruch zum Opfer gefallen. Am heutigen 9. Juli soll es in erster Lesung im Bundestag – spätabends – beraten werden.

Die Neuauflage in der 21. Wahlperiode setzt auf eine  bessere Vernetzung der Versorgungsbereiche, eine effizientere Patientensteuerung und damit Entlastung der Notaufnahmen. Zentral sind die neu zu schaffenden Integrierten Notfallzentren (INZ), in denen Notaufnahmen der Krankenhäuser, KV-Notdienstpraxen und eine zentrale Ersteinschätzung zusammenarbeiten. Ärztinnen und Ärzten an INZ wird ein eingeschränktes Dispensierrecht unter engen Voraussetzungen eingeräumt, was die ABDA entschieden ablehnt.

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats teilte die Zweifel und empfahl etwa, beim Dispensierrecht deutlich nachzuschärfen. Der Bundesrat bezweifelte in seiner Stellungnahme nicht grundsätzlich, dass Ärzte im Rahmen der Notfallreform Arzneimittel abgeben dürfen, setzt aber auf konkretere Vorgaben. Er regte zudem an, Apotheken stärker in die Patientensteuerung bei der Notfallversorgung einzubinden, was die Bundesregierung allerdings zurückwies.

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