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Dispensierrecht
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Kabinett beschließt Notfallreform 

Die seit Jahren dümpelnde Notfallreform hat das Bundeskabinett passiert und ist auf dem Weg ins parlamentarische Verfahren. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) betonte, nun sei man im »Ziellauf«. Dass Notdienstpraxen eingeschränkt Arzneimittel abgeben dürfen, sieht Warken nicht als Gefahr für Apotheken.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 22.04.2026  13:10 Uhr

Warken sagte in Berlin, es werde derzeit viel über das Sparen im Gesundheitswesen gesprochen, aber es brauche auch Änderungen an den Strukturen. Wichtig in der Notfallversorgung seien mehr Navigation und Steuerung. Es brauche »ohne Wenn und Aber« eine flächendeckende Notfallversorgung, aber die drei Versorgungsbereiche – vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste – müssten besser aufeinander abgestimmt werden. Es sei der dritte Anlauf für eine längst überfällige Reform. 225 Millionen Euro sollten dafür aufgewendet werden. »Aus dem dritten Anlauf wird nun ein Ziellauf«, so Warken.

Das System wird sich an sogenannten Integrierten Notfallzentren (INZ) orientieren, bestehend aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer KV-Notdienstpraxis und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle. Die INZ sollen an ausgewählten Krankenhäusern entstehen. Kooperationspraxen in der Nähe der INZ könnten die Akutversorgung während der regulären Sprechstundenzeiten übernehmen.

Ärztinnen und Ärzten in Notdienstpraxen von INZ wird unter bestimmten Umständen erlaubt, Arzneimittel und apothekenpflichtige Medizinprodukte für den akuten Bedarf abzugeben, wenn die Versorgung über eine öffentliche Apotheke nicht ausreichend sichergestellt werden könne. Warken bezeichnete den Plan als patientenorientiert. Dass die Apotheken und ihre Notdienste damit geschwächt werden könnten, sieht sie nicht.

116 117 mit 112 vernetzen

Teil der Reform ist zudem der Ausbau der 116 117 als Akutleitstelle. Bislang war diese Nummer vor allem eine Terminservicestelle in akuten Fällen. Die 112 bleibe weiterhin auch direkt erreichbar, so Warken, die Stellen seien »hinter den Kulissen« digital vernetzt. 

Beim Rettungsdienst will man ein neues Leistungssegment schaffen, das mehr als nur den Fahrtkostenersatz abbildet. Damit wird die Notfallrettung künftig regulärer Teil der Sachleistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen sein.

Die Einsparungen schätzt Warken auf 1,2 Milliarden an direkten Einsparungen und auf rund eine Milliarde an indirekten Einsparungen, wenn etwa weniger Menschen stationär aufgenommen werden. Dieses Volumen habe auch die Finanzkommission Gesundheit zugrunde gelegt. Indem vorhandene Ressourcen besser genutzt würden,  würden Freiräume in den Notaufnahmen geschaffen, gleichzeitig bleibe die Grundversorgung weiter gewährt.

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