| Cornelia Dölger |
| 23.04.2026 14:30 Uhr |
Die GKV-Sparvorgaben könnten »neue Löcher« in die Haushalte der Kommunen reißen, befürchtet der Grünen-Gesundheitssprecher Janosch Dahmen. / © Imago/Bernd Elmenthaler
Dass die Notfallreform in der mittlerweile dritten Legislatur endlich umgesetzt werden soll, begrüßte der Grünen-Gesundheitssprecher. In weiten Teilen nehme der Entwurf die Vorarbeit der Grünen aus Ampelzeiten auf. Ziel der Pläne ist es, die drei Versorgungsbereiche – Notdienst in Vertragspraxen, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste – besser zu vernetzen und aufeinander abzustimmen. Gleichzeitig bleibe Warkens Entwurf faktisch auf halber Strecke des Reformbedarfs stehen und würde wichtige Elemente wie eine Vorhaltefinanzierung der Notaufnahmen nicht regeln. Dadurch blieben bis zu 4 Milliarden Euro Einsparpotenzial liegen, so Dahmen zur PZ.
Angesichts des dringenden Reformbedarfs solle über verkürzte Fristen im weiteren Gesetzgebungsverfahren nachgedacht werden, um die Verbesserungen schnell umsetzen zu können. Dass dies ohne Probleme und zeitnah klappt, zweifelte Dahmen indes gleichzeitig an. Zu befürchten seien Kollisionen mit den Vorgaben aus anderen Gesetzen, etwa durch Ausgabenbegrenzungen.
Bekanntlich arbeitet die Bundesregierung aktuell an mehreren Reformvorhaben im Gesundheitswesen; eines der größten dürfte das GKV-Spargesetz sein, das Einsparungen von 20 Milliarden Euro pro Jahr bringen und die Beiträge ab dem kommenden Jahr stabil halten soll. Der Referentenentwurf war vergangene Woche öffentlich geworden, das Gesetz soll bereits am 29. April das Bundeskabinett passieren. Credo im Spar-Regelwerk ist, die Ausgaben in allen Bereichen zu deckeln und unter anderem an der Grundlohnrate zu orientieren.
Dahmen befürchtet, dass sich dies mit den Reformplänen in der Notfallversorgung überkreuzt. In den Bundesländern sieht er einen »Sturm« heraufziehen. Etwa in Nordrhein-Westfalen, wo derzeit heftig über die Finanzierung des Rettungswesens gestritten wird, würden die GKV-Sparvorgaben »neue Löcher« in die Haushalte der Kommunen reißen, so Dahmen. Dies habe zumindest das »Potenzial«, dass die Länder bei der Reform den Vermittlungsausschuss anrufen, so Dahmen.
Streitthema in NRW ist unter anderem der sogenannte Fahrtkostenersatz bei Rettungsfahrten. Seit 2026 weigern sich Krankenkassen in NRW zunehmend, Einsätze ohne Kliniktransport zu bezahlen, Kommunen drohen mit Rechnungen an Patienten. Der Bund will im Zuge der Reform ein neues Leistungssegment schaffen, das mehr als nur den Fahrtkostenersatz abbildet. Damit wird die Notfallrettung künftig regulärer Teil der Sachleistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen sein. Die Kassenausgaben dafür werden durch die Vorgaben im GKV-Spargesetz begrenzt, was Streit nach sich ziehen dürfte.
Auch aus Hessen kommt derweil die Mahnung, dass bei der Notfallreform »die Verzahnung mit dem ambulanten Bereich und allen relevanten Stellen« entscheidend sei – Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU) forderte hier eine klare Linie. In Hessen gebe es bereits Projekte zur besseren Vernetzung der Notfallstrukturen. Man werde die Erfahrungen aus diesen Projekten ins Bundesgesetzgebungsverfahren einbringen, kündigte Stolz an.
Gestern hatte das Kabinett die Pläne zur Notfallreform abgesegnet. Ziel ist eine bessere Vernetzung aller Versorgungsbereiche. Apotheken kommen in den Plänen nur indirekt vor, nämlich im Zuge des geplanten eingeschränkten Dispensierrechts für Notdienstpraxen.