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BMG-Sparpläne
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Hanflobby sieht Kostenanstieg durch Erstattungs-Aus für Cannabisblüten

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) plant, Cannabisblüten künftig nicht mehr von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstatten zu lassen. Damit soll viel Geld gespart werden. Die Hanflobby sieht im Umstieg auf Standardpräparate hingegen einen Kostentreiber.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 21.04.2026  11:00 Uhr

»Der Anspruch auf Versorgung mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten wird aus dem Leistungsanspruch der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen«, heißt es schlicht in dem Entwurf eines »Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)«, der am vergangenen Donnerstag veröffentlicht wurde. Bestehen bleibt demnach der Anspruch auf die Versorgung mit Cannabis in Form von Extrakten Extrakten in standardisierter Qualität sowie Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon.

Durch das schnelle Anfluten durch Inhalation sieht das BMG im Einsatz von Cannabisblüten ein erhöhtes Suchtrisiko, insbesondere bei einer Dauertherapie. Grundsätzlich seien im Rahmen einer medizinischen Therapie daher Fertigarzneimittel und Rezepturen gegenüber Cannabis in Form getrockneter Blüten angezeigt.

Dass Cannabisblüten von der GKV erstattet werden, »trotz geringer Evidenz und mangelnder Standardisierbarkeit der Dosierung«, hatte zuvor die Finanzkommission Gesundheit in ihrem Bericht bemängelt, auf den sich die BMG-Sparpläne großteils beziehen. Die Kommission hatte die Streichung dieser Leistung aus dem GKV-Katalog empfohlen. Ziel sei, »die medizinische Nutzung von Cannabis stärker an den Grundsätzen der evidenzbasierten und qualitätsgesicherten Arzneimitteltherapie auszurichten«.

Einsparvolumen von 625 Millionen Euro

Indem die Verordnungsfähigkeit von Cannabisblüten gestrichen wird, sparen die Kassen laut den Plänen rund 130 Millionen Euro im Jahr 2027, anschließend sogar jährlich mehr, sodass bis 2030 rund 625 Millionen Euro zusammenkommen sollen, wie es im Referentenentwurf heißt.

Darin sieht die Hanflobby einen Haken. Man habe »erhebliche Zweifel, dass diese Rechnung aufgeht«, heißt es vom Deutschen Hanfverband (DHV). Cannabisblüten seien pro Wirkstoffeinheit THC »das mit Abstand günstigste Cannabismedikament«. Und dies, obwohl Blüten gegenüber den Krankenkassen zu deutlich höheren Preisen abgerechnet würden, als es bei Selbstzahlern der Fall sei.

Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) beziffere die Kosten bezogen auf jeweils 1000 Milligramm reines THC bei öligen Dronabinoltropfen auf rund 400 Euro, bei Sativex auf 380 Euro und bei Cannabisblüten mit 22 Prozent THC auf 40 bis 90 Euro. 

Wenn nun Patienten von Blüten auf andere Optionen umsteigen müssten, stiegen demnach die Kosten für die Versorgung bei gleichem Wirkstoffgehalt. Damit seien »die Grundannahmen des Gesetzentwurfs« infrage gestellt. Patienten, die auf ein schnelles Anfluten angewiesen seien, drohe mit der Streichung nun eine Versorgungslücke, da inhalierbare Extrakte noch nicht ausreichend verfügbar seien. Der Vorschlag sei nicht zielführend, kritisiert der DHV.

Auf die Empfehlungen der Kommission hatte auch der Verband der cannabisversorgenden Apotheken (VCA) kritisch reagiert. Mit einem Erstattungsausschluss sei die Versorgung »echter« Cannabispatienten in Gefahr. Cannabisblüten ließen sich eben nicht pauschal durch Fertigarzneimittel und Extrakte ersetzen. In der Versorgungspraxis seien Therapien individuell.

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