| Cornelia Dölger |
| 24.04.2026 16:25 Uhr |
Offensichtlich ignoriere die Kommission aktuelle Studien zur Homöopathie und handele mithin ideologisch. Ein »Wirtschaftlichkeits-Paradoxon« ergebe sich, wenn Homöopathie-Patientinnen und -Patienten auf teurere konventionelle Arzneimittel ausweichen müssten. Therapieerfolge bei chronischen Erkrankungen sowie weniger Nebenwirkungen als bei konventionellen Therapien seien zudem »Fakten, die in den Plänen mit berücksichtigt werden müssten.«
Auch das Bündnis »weil’s hilft!« glaubt nicht, dass das Ziel des GKV-Spargesetzes – kurzfristige Einsparungen und stabile Kassenbeiträge – erreicht wird. Die Bürgerkampagne warnt vielmehr vor den Folgen für Versorgung, Wahlfreiheit und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitssystem. Während die Leistungen nach der bisherigen Regelung nur einen kleinen Teil der Gesamtausgaben ausmachten, würde ein Erstattungsausschluss zusätzliche Arztkontakte oder eine Verlagerung zu konventionellen Therapien nach sich ziehen. Beides sei kostenintensiver, so Stefan Schmidt-Troschke, Sprecher des Bündnisses.
Mit dem geplanten Schnitt werde ein kompletter Versorgungsbereich abgeschafft, zudem verstoße man damit gegen den Koalitionsvertrag, der vorsehe, »Forschung und Versorgung zu Naturheilkunde und Integrativer Medizin zur Präventionsförderung« zu unterstützen. Auch werde mit einer Streichung der Methodenpluralismus im deutschen Gesundheitswesen infrage gestellt.
Homöopathie komplett aus dem Leistungskatalog zu streichen, wird regelmäßig politisch gefordert. Auch die Ampelkoalition wollte durchgreifen und Kassen mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) die Möglichkeit streichen, Homöopathie als Satzungsleistung anzubieten. Entschiedener Widerspruch folgte, der Passus wurde aus dem Entwurf gestrichen.