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Verordnung im Bundesrat
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Honorar soll am Mittwoch ins Kabinett

Die geplante Erhöhung des Fixums soll nach PZ-Informationen in einer eigenen Verordnung geregelt werden, damit eine rechtzeitige Umsetzung zum 1. Juli sichergestellt ist. Am kommenden Mittwoch soll sich das Kabinett damit befassen.
AutorAlexander Müller
Datum 29.05.2026  17:15 Uhr

Die Apothekenreform besteht damit aus drei Teilen: Das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) wurde vom Bundestag verabschiedet und soll am 12. Juni im Bundesrat besprochen werden.

Ebenfalls als Drucksache liegt nun die Verordnung vor, mit der unter anderem die Verhandlungslösung für künftige Honoraranpassungen ab 2028, die Skonto-Freigabe und Versandregelungen umgesetzt werden sollen. Nicht enthalten in dieser neuen Version mit Datum vom 28. Mai 2026 ist dagegen die Fixumserhöhung.

Die Regierung plant, das Honorar zum 1. Juli auf 9 Euro anzuheben und zum Jahreswechsel in einem zweiten Schritt auf die im Koalitionsvertrag versprochene Höhe von 9,50 Euro. Dies kann das Bundesgesundheitsministerium zusammen mit dem formal zuständigen Bundeswirtschaftsministerium per Verordnung erledigen. Und genau das ist dem Vernehmen nach geplant – als eigenständiger und damit dritter Teil der Apothekenreform.

Hintergrund für die Herauslösung könnte eine Beschleunigung des Verfahrens sein. Schließlich ist das höhere Fixum für die Preisbildung relevant, die in der Software umgesetzt werden muss. Mit den gewohnten Vorlaufzeiten sollte die Verordnung nicht mehr lange auf sich warten lassen. Eine Verabschiedung im Gesamtpaket am 12. Juni im Bundesrat könnte zu knapp sein.

Rx-Versand nur mit echter Übergabe

In der »Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen«, die jetzt dem Bundesrat zugeleitet wird, werden unter anderem Vorgaben für den Versandhandel konkretisiert. Zwar nimmt die Regierung jetzt nicht mehr – wie ursprünglich geplant – die Logistiker mit in die Pflicht, sieht in der Apothekenbetriebsordnung aber künftig vor, dass Arzneimittel so verpackt, transportiert und ausgeliefert werden, dass »Qualität und Wirksamkeit erhalten bleibt«. Bei Rx-Arzneimitteln muss die Auslieferung zudem schriftlich oder elektronisch bestätigt werden.

Zudem wird mit der Verordnung die Skontogewährung zwischen Großhandel und Apotheke wieder freigegeben, Anforderungen an Zweigapotheken konkretisiert sowie die Vorgaben für den Botendienst. Die Dienstbereitschaft soll flexibilisiert werden.

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