| Cornelia Dölger |
| 10.07.2026 15:15 Uhr |
Der Bundesrat hat über den letzten Teil der Apothekenreform beraten. / © Imago Images/CHROMORANGE
Zentrale Inhalte des dritten Reformteils sind etwa die Verhandlungslösung, Versendervorgaben, die Aufhebung der Skonto-Deckelung sowie Regelungen zu Zweigapotheken. Die Länder haben etliche Änderungswünsche angemeldet. Etwa regen sie an, dass die Drei-Prozent-Marge aus der Verhandlungsmasse gestrichen wird oder neue Ahndungsmöglichkeiten für Versender etabliert werden. Auch sollen die Regelungen zur Dienstbereitschaft anders gefasst werden.
Der Bundesrat nahm die Verordnung mit einigen Änderungsempfehlungen an, etwa die Verhandlungslösung. Die Empfehlung, den relativen Anteil der Apothekenvergütung aus den zukünftigen Verhandlungen auszunehmen, bekam heute allerdings keine Mehrheit. Es soll aber eine Untergrenze bei 3 Prozent gesetzt werden.
Künftig werden Skonti auf verschreibungspflichtige Arzneimittel wieder erlaubt, sofern sie handelsüblich sind. Die mit dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) bereits erlaubte Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel kann mit bis zu 5 Euro zusätzlich vergütet werden, es bleibt eine Selbstzahlerleistung.
Zudem werden die Öffnungszeiten flexibilisiert, während die ständige Dienstbereitschaft erhalten bleibt. Im Bereich Labor und Rezeptur werden verschiedene Vorgaben vereinfacht, unter anderem bei der Vorhaltung von Laboren, der Prüfung von Ausgangsstoffen und der Dokumentation.
Für Versandhandel und Botendienst wird eine Pflicht zur Sicherstellung der Arzneimittelqualität eingeführt. Zudem werden Anforderungen an Zweigapotheken auf dem Land abgespeckt. Die EU-Kommission hat bei der Verordnun mitzureden, weil sie mit den Versendevorgaben den grenzüberschreitenden Handel berührt. Die Notifizierugsfrist läuft bis 14. Juli. Die Bundesregierung hat hier bereits nach Bedenken aus Brüssel im Sinne der Versender nachgebessert, muss den beschlossenen Entwurf der Kommisson aber noch einmal vorlegen.