| Ev Tebroke |
| 03.06.2026 11:20 Uhr |
Apotheken bekommen endlich mehr Honorar: Heute hat das Kabinett der stufenweisen Erhöhung des Fixums zugestimmt. / © Imago/dts Nachrichtenagentur
Bis zuletzt war unklar gewesen, ob das Kabinett heute auch die lang angekündigte Honorarerhöhung für Apotheken beschließt. Die entsprechende Verordnung stand zunächst nicht auf der Tagesordnung. Aber nun hat es doch geklappt: Das Kabinett hat die Verordnung zur Erhöhung des Fixums freigegeben. Dazu war offenbar auch keine Aussprache mehr nötig, wie aus der Beschlussliste ersichtlich ist.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte sich mit den Regierungsfraktionen von Union und SPD auf eine zweistufige Erhöhung des Fixums geeinigt: Ab Juli wird es nun auf 9 Euro steigen und zum Jahreswechsel auf die im Koalitionsvertrag versprochene Höhe von 9,50 Euro.
Die ABDA reagiert erfreut: Deutschlands Apothekerinnen und Apotheker begrüßten die Pläne der Bundesregierung zur Stärkung der Apotheken, heißt es. »Seit 13 Jahren wurde das Apothekenhonorar nicht angepasst – jede fünfte Apotheke musste seitdem schließen. Um das Apothekensterben zu stoppen und die Arzneimittelversorgung für Bürgerinnen und Bürger zu sichern, war die Erhöhung unseres Honorars längst überfällig«, sagt ABDA-Präsident Thomas Preis. »Mit seinem Beschluss setzt das Bundeskabinett endlich die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Erhöhung des Apothekenhonorars auf 9,50 Euro pro rezeptpflichtigem Medikament um.« Die Verordnung sei ein richtiges Signal an die Apotheken, das viel früher hätte kommen müssen.
Preis kritisiert allerdings, dass diese Anpassung nur stufenweise erfolgt und durch neue Sparmaßnahmen der Bundesregierung teilweise sogar wieder aufgehoben werden soll. »Mit der nur schrittweisen Honorarerhöhung tritt allerdings eine gefährliche Verzögerung der Apothekenstabilisierung ein. Und mit der ebenfalls von der Bundesregierung geplanten Erhöhung des sogenannten Apothekenabschlags auf 2,07 Euro pro verordnetem Medikament will die Bundesregierung das Honorar ab dem kommenden Jahr sogar gleich wieder kürzen. Es ist nicht verständlich, warum die Koalition die Arzneimittel- und Gesundheitsversorgung durch die Apotheken nur halbherzig stärkt.« Denn klar sei doch: Mehr Menschen müssen weitere Wege in Kauf nehmen, wenn die wohnortnahe Arzneimittelversorgung weiter ausdünnt.
Mit dem Beschluss der Fixumerhöhung ist die Apothekenreform nun komplett und auf der Zielgeraden. Das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) soll am 12. Juni durch den Bundesrat und am 1. Juli in Kraft treten. Auch die parallel initiierte Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung (ApoBetrO) und weiterer Verordnungen ist schon in der Länderkammer. Diese regelt unter anderem die Details zur Verhandlungslösung für eine künftige Dynamisierung des Apothekenhonorars, der Wiedergewährung von Skonti und zu Versandvorschriften.
Die Erhöhung des Fixums in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) sollte bewusst separat auf den Weg gebracht werden, um eine Umsetzung noch zum 1. Juli zu ermöglichen. Damit kann die Preisänderung dann auch rechtzeitig in der Software hinterlegt werden.