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Kabinettssitzung
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Einigung beim Fixum

Die längst versprochene Erhöhung des Fixums gerät zum Drama. Gestern hieß es aus Regierungskreisen, das Finanzministerium habe noch Gesprächsbedarf, doch auf den letzten Metern wurde eine Einigung erzielt. Mehrere Quellen berichten, dass das Honorar in der heutigen Kabinettssitzung durchgewinkt werden soll.
AutorAlexander Müller
Datum 02.06.2026  19:15 Uhr
Datum Aktualisiert am 03.06.2026  10:21 Uhr

Die Verordnung, mit der das Apothekenhonorar in zwei Stufen angehoben werden soll, steht auf der Tagesordnung für die heutige Kabinettssitzung. Dem Vernehmen nach hatte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) noch um Klärung bezüglich der Gegenfinanzierung gebeten.

Dabei schien der Konsens vorher längst erreicht: Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sowie die maßgeblichen Vertreter der Regierungsfraktionen von Union und SPD hatten die Erhöhung des Fixums öffentlich bestätigt. Im Juli soll das Fixum demnach auf 9 Euro und dann zum Jahreswechsel auf die im Koalitionsvertrag versprochene Höhe von 9,50 Euro steigen.

Die Verordnung kann das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zusammen mit dem Wirtschaftsministerium (BMWE) erlassen, solche Vorhaben werden aber vorab im Kabinett besprochen.

Noch in der vergangenen Woche galt als sicher, dass das Fixum am morgigen Mittwoch im Kabinett abgenickt werden soll. Doch Anfang der Woche wurden erste Zweifel über die Tagesordnung laut. Und als das Papier am Dienstag kursierte, fehlte der Eintrag.

Dem Vernehmen nach wurde gestern noch lange verhandelt, bis es spät am Abend hieß, es sei eine Einigung erzielt worden. Wie diese aussieht, ist noch nicht bekannt. Es ist aber davon auszugehen, dass es bei der geplanten schrittweisen Erhöhung bleibt. Die Verordnung kann im Kabinett auch besprochen werden, wenn sie nicht auf der Tagesordnung steht.

Gesundheitsministerin Warken plant ihre Apothekenreform in einem Guss. Das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) soll am 12. Juni durch den Bundesrat und am 1. Juli in Kraft treten. Auch die parallel initiierte Verordnung ist schon in der Länderkammer.

Die Erhöhung des Fixums in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) wurde bewusst herausgelöst, damit eine Umsetzung zum 1. Juli noch möglich ist. Schließlich müssen die Preisänderungen auch in der Software hinterlegt werden.

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