Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign

PTA-Regelung im ApoVWG
-
Adexa warnt vor Rechtsunsicherheit

Die PTA-Vertretungsregelung ist beschlossen – mit dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) sollen PTA »zur Aufrechterhaltung des Betriebs« vorübergehend einspringen können. Die Apothekengewerkschaft Adexa sieht Klärungsbedarf.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 08.06.2026  11:45 Uhr

Die Regelung ist im Vergleich zu vorherigen Plänen abgespeckt, hat zumindest ein anderes Wording. Laut dem am 22. Mai vom Bundestag beschlossenen ApoVWG sollen erfahrene PTA einspringen dürfen, um den Betrieb vorübergehend aufrechtzuerhalten, wenn keine approbierte Fachkraft vor Ort ist. Möglich soll dies nur in ländlichen Regionen und mit behördlicher Genehmigung sein, an höchstens 20 Tagen pro Jahr, davon maximal zehn Tage am Stück. Das Ganze soll fünf Jahre erprobt und anschließend evaluiert werden.

Dauerhaft die Leitung zu übernehmen, ist damit also nicht gemeint, das hatte der Unions-Apothekenberichterstatter Stephan Pilsinger (CSU) bereits unlängst in einem Gespräch mit Adexa-Vorstand Andreas May hervorgehoben. Die Regelung solle vielmehr nur kurze Abwesenheiten abdecken. Die Gewerkschaft sieht hier im Nachgang und Klärungsbedarf und stellt fest: »Politische Botschaften schaffen kein Recht.« Vielmehr lasse die Neuregelung allzu viel Interpretationsspielraum zwischen der kommunizierten Zielsetzung und dem tatsächlichen Gesetzestext.

Ungeklärt ist demnach weiterhin, welche Qualifikationsanforderungen für PTA gelten, die einen Apothekenbetrieb aufrechterhalten sollen, und wie die behördliche Genehmigung in der Praxis geregelt werden soll. Offen sei auch, wie die pharmazeutische Verantwortung bei der Abgabe von Rx-Arzneimitteln und Betäubungsmitteln ohne approbierte Fachkraft geregelt wird.

Ungeklärte Haftungsfragen

Insbesondere zielt die Gewerkschaft auf die Haftungsfrage ab. Zu klären sei, welche Verantwortung PTA in dieser Konstellation tragen und welche haftungsrechtlichen Folgen sich daraus im Schadensfall ergeben könnten. Zudem fehle bislang eine tarifliche Regelung für die erweiterte Verantwortung.

Mit Verordnungen will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) einige der offenen Fragen klären. Die Gewerkschaft teilte dazu mit, dass man dazu mit Ministerium und Abgeordneten im Austausch stehe. Dringend erforderlich seien »klare Vorgaben zu Qualifikation, Verantwortung und Haftungsschutz«. Nur damit sei sichergestellt, »dass die neue Regelung in der Praxis tragfähig ist und PTA die zusätzlichen Aufgaben unter rechtssicheren Bedingungen übernehmen können«. In den kommenden Tarifrunden werde das Thema eine Rolle spielen, da die aktuellen Tarifverträge in diesem Jahr auslaufen.

Mehr von Avoxa