| Cornelia Dölger |
| 08.06.2026 11:45 Uhr |
Bei der im ApoVWG verankerten PTA-Vertretungsregelung sieht die Apothekengewerkschaft Adexa noch Klärungsbedarf. / © Getty Images/Catherine Delahaye
Die Regelung ist im Vergleich zu vorherigen Plänen abgespeckt, hat zumindest ein anderes Wording. Laut dem am 22. Mai vom Bundestag beschlossenen ApoVWG sollen erfahrene PTA einspringen dürfen, um den Betrieb vorübergehend aufrechtzuerhalten, wenn keine approbierte Fachkraft vor Ort ist. Möglich soll dies nur in ländlichen Regionen und mit behördlicher Genehmigung sein, an höchstens 20 Tagen pro Jahr, davon maximal zehn Tage am Stück. Das Ganze soll fünf Jahre erprobt und anschließend evaluiert werden.
Dauerhaft die Leitung zu übernehmen, ist damit also nicht gemeint, das hatte der Unions-Apothekenberichterstatter Stephan Pilsinger (CSU) bereits unlängst in einem Gespräch mit Adexa-Vorstand Andreas May hervorgehoben. Die Regelung solle vielmehr nur kurze Abwesenheiten abdecken. Die Gewerkschaft sieht hier im Nachgang und Klärungsbedarf und stellt fest: »Politische Botschaften schaffen kein Recht.« Vielmehr lasse die Neuregelung allzu viel Interpretationsspielraum zwischen der kommunizierten Zielsetzung und dem tatsächlichen Gesetzestext.
Ungeklärt ist demnach weiterhin, welche Qualifikationsanforderungen für PTA gelten, die einen Apothekenbetrieb aufrechterhalten sollen, und wie die behördliche Genehmigung in der Praxis geregelt werden soll. Offen sei auch, wie die pharmazeutische Verantwortung bei der Abgabe von Rx-Arzneimitteln und Betäubungsmitteln ohne approbierte Fachkraft geregelt wird.
Insbesondere zielt die Gewerkschaft auf die Haftungsfrage ab. Zu klären sei, welche Verantwortung PTA in dieser Konstellation tragen und welche haftungsrechtlichen Folgen sich daraus im Schadensfall ergeben könnten. Zudem fehle bislang eine tarifliche Regelung für die erweiterte Verantwortung.
Mit Verordnungen will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) einige der offenen Fragen klären. Die Gewerkschaft teilte dazu mit, dass man dazu mit Ministerium und Abgeordneten im Austausch stehe. Dringend erforderlich seien »klare Vorgaben zu Qualifikation, Verantwortung und Haftungsschutz«. Nur damit sei sichergestellt, »dass die neue Regelung in der Praxis tragfähig ist und PTA die zusätzlichen Aufgaben unter rechtssicheren Bedingungen übernehmen können«. In den kommenden Tarifrunden werde das Thema eine Rolle spielen, da die aktuellen Tarifverträge in diesem Jahr auslaufen.
Mit der am 3. Juni vom Kabinett beschlossenen sukzessiven Fixumserhöhung zeigt sich die Gewerkschaft zufrieden. Die zweistufige Anhebung auf 9 Euro zum 1. Juli 2026 und 9,50 Euro zum 1. Januar 2027 solle die wirtschaftliche Situation der Apotheken verbessern. Die Adexa werde sich dafür einsetzen, dass die zusätzlichen Mittel bei den Beschäftigten ankommen.
Ein Wermutstropfen sind allerdings die parallel laufenden Sparpläne zur Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das an diesem Freitag in erster Lesung im Bundestag beraten wird, wird Apotheken ein um 30 Cent auf 2,07 Euro erhöhter Kassenabschlag aufgebürdet; das höhere Fixum wird also umgehend auf anderem Wege wieder geschmälert. Dass die Kassen das erhöhte Fixum zudem als unvereinbar mit dem Spargesetz kritisierten, stelle einen »realen Unsicherheitsfaktor« für die Apotheken dar, schreibt die Gewerkschaft. Um so bedeutsamer sei, dass »die volle Fixumsanhebung dennoch gesichert werden konnte«.