| Cornelia Dölger |
| 30.07.2026 14:45 Uhr |
Die Mantelverordnung berührt auch EU-Recht. Das Bundesgesundheitsministerium muss sich also mit Brüssel abstimmen. / © Imago/NurPhoto
Ohne ihren dritten Teil ist die Apothekenreform nicht abgeschlossen, denn die Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen enthält elementare Bestandteile, etwa zur Honorar-Verhandlungslösung ab 2028, zur Aufhebung der Skonto-Deckelung sowie zu neuen Vorgaben für Rezeptur und Zweigapotheken. Auch die neue Chronikerversorgung im Rahmen der Anschlussversorgung ist erst mit der Verordnung final.
Weil die Verordnung aber eben auch neue Vorschriften für Versender formuliert, betrifft sie auch EU-Recht. Unter anderem sieht sie eine neue Ahndungsmöglichkeit gegen Versender vor. Ob Brüssel mit den Plänen einverstanden ist, ist unklar.
Man finalisiere derzeit noch die Positionierung, erfuhr die PZ jetzt von der EU-Kommission. Das Notifizierungsverfahren ist aber wohl abgeschlossen. Im Anschluss stimmt sich das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit Brüssel ab. Konkret spricht derzeit nichts dafür, dass die Verordnung nicht verkündet werden kann. Dem Vernehmen nach könnte es aber bis September dauern.
Auf Bedenken aus Brüssel hatte das BMG zuvor bereits reagiert. Der Kommission waren die ursprünglich geplanten Verschärfungen, die auch die Logistiker der Versender in die Pflicht nahmen, unangemessen vorgekommen – nach vehementem Gegenwind aus der Branche. Das BMG schickte also eine entschärfte Fassung nach Brüssel. Und dort liegt sie Stand heute nach wie vor.
Die sogenannte Stillhaltefrist ist zwar schon am 14. Juli abgelaufen – also die Phase, innerhalb derer EU-Kommission und andere Mitgliedstaaten den Entwurf auf Handelshemmnisse prüfen und er nicht angenommen werden darf. Ein eindeutiges Signal hat Brüssel aber auch fast drei Wochen, nachdem der Bundesrat die Verordnung mit Maßgaben beschlossen hat, noch nicht gesendet.