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Apothekenreform
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Brüssel gibt Mantelverordnung frei

Die EU-Kommission hat den letzten Teil der Apothekenreform freigegeben: Die Brüsseler Behörde hat keine Einwände gegen die angepasste Mantelverordnung. Diese kann jetzt veröffentlicht werden und damit in Kraft treten.
AutorKontaktAlexander Müller
Datum 20.08.2026  10:00 Uhr

Das Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) ist bereits umgesetzt, auch die Honoraranpassung im Wege der Verordnung wurde pünktlich zum Juli umgesetzt. Als dritter Teil der Apothekenreform der Bundesregierung stand die Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen noch aus.

Die Mantelverordnung enthält unter anderem die Honorar-Verhandlungslösung ab 2028, die Aufhebung der Skonto-Deckelung sowie neue Vorgaben für Rezeptur und Zweigapotheken. Auch die neue Chronikerversorgung im Rahmen der Anschlussversorgung ist erst mit der Verordnung final.

Ursprünglich wollte die Regierung auch deutlich strengere Auflagen für den Versandhandel umsetzen. Doch auf Druck der Versenderlobby hatte die EU-Kommission ein Veto eingelegt und Deutschland mit einem Vertragsverletzungsverfahren gedroht. Die deutsche Regierung reagierte und entschärfte die Regelung, neue Versandbedingungen gibt es trotzdem.

Logistiker aus der Pflicht genommen

Mit der Anpassung zeigt sich Brüssel zufrieden: Die ausführliche Antwort der deutschen Behörden sei zufriedenstellend, da die ursprünglichen Bedenken ausgeräumt worden seien, heißt es in der Stellungnahme der Kommission.

Der Antwort der deutschen Behörden sei nämlich zu entnehmen, dass nach den am notifizierten Entwurf vorgenommenen Änderungen die Verantwortung für die Qualität und Wirksamkeit der versandten Arzneimittel weiterhin vollständig bei der versendenden Apotheke liegen soll, es also keine Anforderungen an die beteiligten Logistikunternehmen geben soll.

Die Verordnung kann damit jetzt im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden und tritt dann am Folgetag in Kraft – sofern für einzelne Regelungen nichts anderes vorgesehen ist.

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