| Daniela Hüttemann |
| 01.10.2026 18:00 Uhr |
Bald können Apotheken die Daten von Papierrezepten in der ePA ergänzen, allerdings nur mit Einverständnis des Patienten und im Moment der Abgabe. / © Getty Images/Westend61/Nina Janeckova
Seit dem 1. Oktober 2025 ist die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) für Apotheken, Arztpraxen und Krankenhäuser verpflichtend; die ersten Testnutzer befüllen sie bereits seit dem 15. Januar 2025. Dementsprechend leer könnten viele der angelegten 74 Millionen Patientenakten noch sein.
Einsehbar für die Apotheken – sofern der Patient sie nicht zur Einsicht gesperrt hat – sind bislang die Medikationsdaten aus E-Rezepten, die automatisch vom Server in die elektronische Medikationsliste (eML) geladen werden. Das betrifft sowohl die Verordnungsdaten der Ärzte als auch die Dispensierdaten, also das, was eine Apotheke tatsächlich abgegeben hat (gegebenenfalls ein anderes Präparat, andere Packungsgröße oder Ähnliches).
Dr. Christiane Eickhoff / © PZ/Daniela Hüttemann
Apotheken haben theoretisch auch Einsicht in Arztbriefe, Befunde und Krankenhaus-Entlassbriefe, wenn der Patient sie nicht gesperrt hat und die eigene Apothekenverwaltungssoftware dies bereits ermöglicht, informierte Dr. Christiane Eickhoff vom Bereich Versorgungskonzepte der ABDA beim gemeinsamen Fortbildungskongress der Apothekerkammern Niedersachsen und Westfalen-Lippe vergangenen Sonntag auf Langeoog. Bislang hätten aber fast alle Apothekensoftwarehäuser noch keine Verknüpfung, um Arztbriefe einzusehen.
Perspektivisch (der genaue Zeitplan ist noch unklar) sollen in Zukunft noch die Notfalldaten, Impfdokumentation und Kinder-U-Hefte sowie der Mutterpass bei Schwangeren hinzukommen. »Was Sie nicht sehen werden, sind Reha-Maßnahmen, das Zahn-Bonusheft und Angaben zur Berufsunfähigkeit«, so Eickhoff.
Die Einsichtsmöglichkeit besteht für Apotheken zurzeit allerdings nur drei Tage ab Stecken der Karte, während Arztpraxen und Krankenhäuser 90 Tage Einsicht haben. Das soll sich aber demnächst mit dem Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) ändern, so Eickhoff. Der Gesetzentwurf hatte am 25. September seinen ersten Durchgang im Bundesrat. Aktuell sind laut Referentin zumindest sieben Tage Zugriff für die Apotheken vorgesehen; die ABDA fordere ein Quartal wie bei den Ärzten. »Das wäre sinnvoll für Medikationsanalysen und Medikationsmanagement«, findet Eickhoff.
Ab wann und ob etwas zu sehen ist, ist von drei Faktoren abhängig:
Informationen für Apotheken zur ePA bietet die Gematik auf ihrer Website unter dem Stichwort »ePA für alle«.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.