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E-Medikationsplan
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Bald kann die ePA mehr

Seit genau einem Jahr ist die ePA-Nutzung für alle Apotheken verpflichtend. Bislang sehen Apotheken nur die Medikationsliste. Bald lässt sich daraus ein Medikationsplan mit Dosierangaben generieren und OTC-Abgaben und Papierrezepte lassen sich ergänzen.
AutorKontaktDaniela Hüttemann
Datum 01.10.2026  18:00 Uhr

Seit dem 1. Oktober 2025 ist die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) für Apotheken, Arztpraxen und Krankenhäuser verpflichtend; die ersten Testnutzer befüllen sie bereits seit dem 15. Januar 2025. Dementsprechend leer könnten viele der angelegten 74 Millionen Patientenakten noch sein.

Einsehbar für die Apotheken – sofern der Patient sie nicht zur Einsicht gesperrt hat – sind bislang die Medikationsdaten aus E-Rezepten, die automatisch vom Server in die elektronische Medikationsliste (eML) geladen werden. Das betrifft sowohl die Verordnungsdaten der Ärzte als auch die Dispensierdaten, also das, was eine Apotheke tatsächlich abgegeben hat (gegebenenfalls ein anderes Präparat, andere Packungsgröße oder Ähnliches).

Apotheken haben theoretisch auch Einsicht in Arztbriefe, Befunde und Krankenhaus-Entlassbriefe, wenn der Patient sie nicht gesperrt hat und die eigene Apothekenverwaltungssoftware dies bereits ermöglicht, informierte Dr. Christiane Eickhoff vom Bereich Versorgungskonzepte der ABDA beim gemeinsamen Fortbildungskongress der Apothekerkammern Niedersachsen und Westfalen-Lippe vergangenen Sonntag auf Langeoog. Bislang hätten aber fast alle Apothekensoftwarehäuser noch keine Verknüpfung, um Arztbriefe einzusehen.

Perspektivisch (der genaue Zeitplan ist noch unklar) sollen in Zukunft noch die Notfalldaten, Impfdokumentation und Kinder-U-Hefte sowie der Mutterpass bei Schwangeren hinzukommen. »Was Sie nicht sehen werden, sind Reha-Maßnahmen, das Zahn-Bonusheft und Angaben zur Berufsunfähigkeit«, so Eickhoff.

Was ist wann zu sehen?

Die Einsichtsmöglichkeit besteht für Apotheken zurzeit allerdings nur drei Tage ab Stecken der Karte, während Arztpraxen und Krankenhäuser 90 Tage Einsicht haben. Das soll sich aber demnächst mit dem Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) ändern, so Eickhoff. Der Gesetzentwurf hatte am 25. September seinen ersten Durchgang im Bundesrat. Aktuell sind laut Referentin zumindest sieben Tage Zugriff für die Apotheken vorgesehen; die ABDA fordere ein Quartal wie bei den Ärzten. »Das wäre sinnvoll für Medikationsanalysen und Medikationsmanagement«, findet Eickhoff.

Ab wann und ob etwas zu sehen ist, ist von drei Faktoren abhängig:

  1. Dem Zeitplan des Roll-outs neuer Funktionen der Gematik, der sich immer mal wieder nach hinten verschiebt. Neue Funktionen werden zunächst mit einem Pool von Testnutzern geprüft, bevor sie allen zur Verfügung stehen. Testregionen für die Apotheken sind Hamburg und Franken.
  2. Der Verfügbarkeit der Funktionen in der jeweiligen Software. Es liegt also mitunter am Softwareanbieter, inwieweit eine Apotheke die Funktionen nutzen kann.
  3. Ob der Patient oder die Patientin den Zugriff auf die eigene ePA gegebenenfalls für die Apotheke eingeschränkt hat.
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