| Daniela Hüttemann |
| 01.10.2026 18:00 Uhr |
Die Medikationsliste in einer ePA-App für Patienten. / © Gematik
Der gleiche Zeitplan gilt für den elektronischen Medikationsplan (eMP). Er soll sich auf Basis der eML erstellen lassen, inklusive strukturierter Dosierangaben und Indikationen – der digitale Nachfolger des bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP). Auch Kommentare für alle Mitbehandelnden sollen sich eintragen lassen.
Anspruch auf die Erstellung eines eMP sollen Versicherte mit mindestens drei verordneten Arzneimitteln in der Dauermedikation haben. Dieser Anspruch besteht gegenüber den Ärzten (nicht den Apotheken). »Die Aktualisierung ist allerdings für alle beteiligten Arztpraxen und Apotheken verpflichtend«, so Eickhoff. Der eMP wird sich auch für den Patienten ausdrucken lassen können.
Bei Neuverordnungen sollen die strukturierten Dosierangaben ohne erneute manuelle Eingabe verfügbar sein, soweit es sich nicht um eine DJ-Angabe handelt. Mit den Dosierdaten lassen sich AMTS-Risiken präziser prüfen, die Reichweite berechnen und Erinnerungsfunktionen für neue Rezepte in der ePA nutzen.
Allerdings wird auch der eMP viel Pflege benötigen. Aus Studien der Apothekerschaft weiß man, dass Medikationspläne so gut wie nie vollständig und aktuell sind. Zu klären sind auch noch Prozesse und Verantwortlichkeiten: Wer prüft wann worauf? Und wo und wie können Apotheken die Ergebnisse von AMTS-Prüfungen dokumentieren? »Der eMP wird nur so gut sein, wie wir ihn gemeinsam pflegen«, glaubt Eickhoff. Diskutiert wird auch noch, ob die Patienten selbst Änderungen und Ergänzungen am eMP vornehmen dürfen. Haftungs- und Honorierungsfragen seien ebenfalls noch ungeklärt.
Die steigende Transparenz sei zugleich Chance wie Herausforderung. Apotheken sollten sich überlegen, wie sie damit umgehen, wenn beim Versandhandel gekauft wird. Viele geben diskret einen Flyer mit Verweis auf den eigenen Online-Bestell- und Lieferservice mit. Arztpraxen könnten sich kontrolliert fühlen.
Schwierig sind auch offensichtliche Fälle von Medikamentenmissbrauch, zum Beispiel wenn eine Patientin Benzodiazepin-Verordnungen von 20 Ärzten bekommt und in mehr als zehn Apotheken einlöst. Leitliniengemäß ist die Abgabe dann zu verweigern und ein Hilfsangebot zu machen. Wie das in der Realität quittiert wird, steht auf einem anderen Blatt.
Eickhoff plädiert dafür, den Mehrwert für die AMTS zu nutzen. So lasse sich auch die Rolle der Apotheken stärken. Laborwerte könnten in Medikationsanalysen einfließen, pharmazeutische Dienstleistungen könnten gezielter angeboten werden. Übrigens ist auch noch unklar, wann und wie diese in der ePA dokumentiert werden. Die ABDA wünscht sich hier eine eigene Kategorie.
Für geleistete Impfungen gebe es noch keinen Zeitplan, es werde aber daran gearbeitet. Auch Apotheken werden irgendwann in der ePA dokumentieren müssen, wenn sie impfen. Es soll auch eine Erinnerungsfunktion für Auffrischungsimpfungen kommen.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.