Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign

E-Medikationsplan
-
Bald kann die ePA mehr

Seit genau einem Jahr ist die ePA-Nutzung für alle Apotheken verpflichtend. Bislang sehen Apotheken nur die Medikationsliste. Bald lässt sich daraus ein Medikationsplan mit Dosierangaben generieren und OTC-Abgaben und Papierrezepte lassen sich ergänzen.
AutorKontaktDaniela Hüttemann
Datum 01.10.2026  18:00 Uhr

Von der Medikationsliste zum Medikationsplan

Der gleiche Zeitplan gilt für den elektronischen Medikationsplan (eMP). Er soll sich auf Basis der eML erstellen lassen, inklusive strukturierter Dosierangaben und Indikationen – der digitale Nachfolger des bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP). Auch Kommentare für alle Mitbehandelnden sollen sich eintragen lassen.

Anspruch auf die Erstellung eines eMP sollen Versicherte mit mindestens drei verordneten Arzneimitteln in der Dauermedikation haben. Dieser Anspruch besteht gegenüber den Ärzten (nicht den Apotheken). »Die Aktualisierung ist allerdings für alle beteiligten Arztpraxen und Apotheken verpflichtend«, so Eickhoff. Der eMP wird sich auch für den Patienten ausdrucken lassen können.

Bei Neuverordnungen sollen die strukturierten Dosierangaben ohne erneute manuelle Eingabe verfügbar sein, soweit es sich nicht um eine DJ-Angabe handelt. Mit den Dosierdaten lassen sich AMTS-Risiken präziser prüfen, die Reichweite berechnen und Erinnerungsfunktionen für neue Rezepte in der ePA nutzen.

Allerdings wird auch der eMP viel Pflege benötigen. Aus Studien der Apothekerschaft weiß man, dass Medikationspläne so gut wie nie vollständig und aktuell sind. Zu klären sind auch noch Prozesse und Verantwortlichkeiten: Wer prüft wann worauf? Und wo und wie können Apotheken die Ergebnisse von AMTS-Prüfungen dokumentieren? »Der eMP wird nur so gut sein, wie wir ihn gemeinsam pflegen«, glaubt Eickhoff. Diskutiert wird auch noch, ob die Patienten selbst Änderungen und Ergänzungen am eMP vornehmen dürfen. Haftungs- und Honorierungsfragen seien ebenfalls noch ungeklärt.

Mehr Transparenz als Chance und Herausforderung

Die steigende Transparenz sei zugleich Chance wie Herausforderung. Apotheken sollten sich überlegen, wie sie damit umgehen, wenn beim Versandhandel gekauft wird. Viele geben diskret einen Flyer mit Verweis auf den eigenen Online-Bestell- und Lieferservice mit. Arztpraxen könnten sich kontrolliert fühlen.

Schwierig sind auch offensichtliche Fälle von Medikamentenmissbrauch, zum Beispiel wenn eine Patientin Benzodiazepin-Verordnungen von 20 Ärzten bekommt und in mehr als zehn Apotheken einlöst. Leitliniengemäß ist die Abgabe dann zu verweigern und ein Hilfsangebot zu machen. Wie das in der Realität quittiert wird, steht auf einem anderen Blatt.

Eickhoff plädiert dafür, den Mehrwert für die AMTS zu nutzen. So lasse sich auch die Rolle der Apotheken stärken. Laborwerte könnten in Medikationsanalysen einfließen, pharmazeutische Dienstleistungen könnten gezielter angeboten werden. Übrigens ist auch noch unklar, wann und wie diese in der ePA dokumentiert werden. Die ABDA wünscht sich hier eine eigene Kategorie.

Für geleistete Impfungen gebe es noch keinen Zeitplan, es werde aber daran gearbeitet. Auch Apotheken werden irgendwann in der ePA dokumentieren müssen, wenn sie impfen. Es soll auch eine Erinnerungsfunktion für Auffrischungsimpfungen kommen.

Mehr von Avoxa