| Daniela Hüttemann |
| 01.10.2026 18:00 Uhr |
Die eML sei jetzt schon hilfreich, um sich einen ersten Eindruck zu verschaffen, gerade bei Patienten, die (noch) nicht zu den Stammkunden zählen. Die eML hilft auch bei der neuen Abgabemöglichkeit nach §48a Arzneimittelgesetz, einer Abgabe Rx-pflichtiger Medikamente ohne Rezept in dringenden Fällen auf Selbstzahlerbasis und in der kleinsten vorrätigen Packungsgröße für die Anschlussversorgung, sofern ein Beleg vorliegt, dass der Patient das Medikament bereits seit mindestens drei Quartalen verordnet bekommen hat. Dieser Beleg kann die eML sein.
Auch wenn die Einrichtung der eigenen ePA nicht ganz einfach ist, rät Eickhoff allen Apothekerinnen und Apothekern, sich einmal damit zu befassen, um auch die Patientenseite zu sehen. Bislang hätten nur 3,6 Prozent der GKV-Versicherten eine ePA-App ihrer Krankenkasse auf dem Smartphone. »Mehr Daten bedeuten mehr Arbeit und Verantwortung, aber auch mehr Chancen für uns«, so Eickhoffs Fazit. »Im Moment sind zwar noch viele Fragen offen, doch können wir uns trotz aller Vorbehalte darauf freuen.«
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.