| Daniela Hüttemann |
| 01.10.2026 18:00 Uhr |
Bald können Apotheken die Daten von Papierrezepten in der ePA ergänzen, allerdings nur mit Einverständnis des Patienten und im Moment der Abgabe. / © Getty Images/Westend61/Nina Janeckova
Seit dem 1. Oktober 2025 ist die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) für Apotheken, Arztpraxen und Krankenhäuser verpflichtend; die ersten Testnutzer befüllen sie bereits seit dem 15. Januar 2025. Dementsprechend leer könnten viele der angelegten 74 Millionen Patientenakten noch sein.
Einsehbar für die Apotheken – sofern der Patient sie nicht zur Einsicht gesperrt hat – sind bislang die Medikationsdaten aus E-Rezepten, die automatisch vom Server in die elektronische Medikationsliste (eML) geladen werden. Das betrifft sowohl die Verordnungsdaten der Ärzte als auch die Dispensierdaten, also das, was eine Apotheke tatsächlich abgegeben hat (gegebenenfalls ein anderes Präparat, andere Packungsgröße oder Ähnliches).
Dr. Christiane Eickhoff / © PZ/Daniela Hüttemann
Apotheken haben theoretisch auch Einsicht in Arztbriefe, Befunde und Krankenhaus-Entlassbriefe, wenn der Patient sie nicht gesperrt hat und die eigene Apothekenverwaltungssoftware dies bereits ermöglicht, informierte Dr. Christiane Eickhoff vom Bereich Versorgungskonzepte der ABDA beim gemeinsamen Fortbildungskongress der Apothekerkammern Niedersachsen und Westfalen-Lippe vergangenen Sonntag auf Langeoog. Bislang hätten aber fast alle Apothekensoftwarehäuser noch keine Verknüpfung, um Arztbriefe einzusehen.
Perspektivisch (der genaue Zeitplan ist noch unklar) sollen in Zukunft noch die Notfalldaten, Impfdokumentation und Kinder-U-Hefte sowie der Mutterpass bei Schwangeren hinzukommen. »Was Sie nicht sehen werden, sind Reha-Maßnahmen, das Zahn-Bonusheft und Angaben zur Berufsunfähigkeit«, so Eickhoff.
Die Einsichtsmöglichkeit besteht für Apotheken zurzeit allerdings nur drei Tage ab Stecken der Karte, während Arztpraxen und Krankenhäuser 90 Tage Einsicht haben. Das soll sich aber demnächst mit dem Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) ändern, so Eickhoff. Der Gesetzentwurf hatte am 25. September seinen ersten Durchgang im Bundesrat. Aktuell sind laut Referentin zumindest sieben Tage Zugriff für die Apotheken vorgesehen; die ABDA fordere ein Quartal wie bei den Ärzten. »Das wäre sinnvoll für Medikationsanalysen und Medikationsmanagement«, findet Eickhoff.
Ab wann und ob etwas zu sehen ist, ist von drei Faktoren abhängig:
Informationen für Apotheken zur ePA bietet die Gematik auf ihrer Website unter dem Stichwort »ePA für alle«.
Am wichtigsten für die tägliche Arbeit ist derzeit wohl die elektronische Medikationsliste (eML), die chronologisch auf Basis der Medikationsdaten ausgestellter und belieferter E-Rezepte automatisch erstellt wird. Das ist allerdings bislang einfach nur eine Liste, was wann von wem verordnet und abgegeben wurde. Viele Apotheken haben hier schon Überraschungen erlebt, was vermeintliche Stammkunden auch woanders holen oder gar bestellen.
Ganz wichtig: Diese Liste ist nicht vollständig. Es fließen derzeit nur die E-Rezept-Daten ein, aber keine Privatrezepte, BtM-Rezepte, T-Rezepte; aber auch notärztliche Verordnungen, klassische Muster-16-Verordnungen (was viele Hochpreiser betrifft) und OTC-Medikamente fehlen.
So sieht die Muster-Ansicht der eML für Apotheken in einem Erklär-Video der Gematik aus. / © Gematik
Die mangelnde Vollständigkeit sollte man sich bewusst machen, wenn man Medikationsanalysen durchführt oder auf Interaktionen prüft. Auch sollte man sich im Klaren sein, dass eine ältere Medikation nicht zu sehen ist, da überhaupt erst Daten ab dem 15. Januar 2025 zu sehen sind. Jedes eingelöste E-Rezept bleibt übrigens ein Leben lang in der ePA dokumentiert. Nur nicht eingelöste Rezepte werden nach 100 Tagen automatisch gelöscht.
Man muss übrigens nicht bei jeder Abgabe automatisch in die eML schauen, so die rechtliche Einschätzung des Deutschen Apothekerverbands (DAV), sondern nur anlassbezogen, wenn sich aus dem normalen Beratungsgespräch Fragen ergeben.
Ob die eML der Apotheke nur als PDF angezeigt wird oder bereits als integrationsfähiger Datensatz (FHIR) vorliegt, hängt vom jeweiligen Apothekenverwaltungssystem ab. Falls Letzteres der Fall ist, ließen sich die Medikationsdaten automatisch in Interaktions- und CAVE-Checks einbeziehen, erklärte Eickhoff. In einigen Softwaresystemen sei der Zugriff auf die eML derzeit auch noch etwas »holprig«, zum Beispiel muss die eGK mehrfach gesteckt werden, die Liste öffnet sich nicht automatisch oder das Laden dauert lange.
Derzeit läuft in den Modellregionen die Pilotierung, wie Apotheken Einträge in der eML ergänzen können. Papierverordnungen und Selbstmedikation können dann eingetragen werden – aber nur bei ePA-Zugriff im Moment der Abgabe und Einverständnis des Patienten. Das ist nicht verpflichtend, sondern sollte nach pharmazeutischer Einschätzung der Sinnhaftigkeit erfolgen, vor allem mit Blick auf die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS), und wird noch diskutiert. Technisch soll es möglichst mit einem Klick aus dem Kassensystem in die ePA übernommen werden können.
Ein Ändern oder Löschen bestehender Zeilen in der eML ist aber weiterhin nicht möglich, so Eickhoff. Wenn alles gut läuft, könnte das Ergänzen ab Anfang 2027 in der Fläche möglich sein.
Die Medikationsliste in einer ePA-App für Patienten. / © Gematik
Der gleiche Zeitplan gilt für den elektronischen Medikationsplan (eMP). Er soll sich auf Basis der eML erstellen lassen, inklusive strukturierter Dosierangaben und Indikationen – der digitale Nachfolger des bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP). Auch Kommentare für alle Mitbehandelnden sollen sich eintragen lassen.
Anspruch auf die Erstellung eines eMP sollen Versicherte mit mindestens drei verordneten Arzneimitteln in der Dauermedikation haben. Dieser Anspruch besteht gegenüber den Ärzten (nicht den Apotheken). »Die Aktualisierung ist allerdings für alle beteiligten Arztpraxen und Apotheken verpflichtend«, so Eickhoff. Der eMP wird sich auch für den Patienten ausdrucken lassen können.
Bei Neuverordnungen sollen die strukturierten Dosierangaben ohne erneute manuelle Eingabe verfügbar sein, soweit es sich nicht um eine DJ-Angabe handelt. Mit den Dosierdaten lassen sich AMTS-Risiken präziser prüfen, die Reichweite berechnen und Erinnerungsfunktionen für neue Rezepte in der ePA nutzen.
Allerdings wird auch der eMP viel Pflege benötigen. Aus Studien der Apothekerschaft weiß man, dass Medikationspläne so gut wie nie vollständig und aktuell sind. Zu klären sind auch noch Prozesse und Verantwortlichkeiten: Wer prüft wann worauf? Und wo und wie können Apotheken die Ergebnisse von AMTS-Prüfungen dokumentieren? »Der eMP wird nur so gut sein, wie wir ihn gemeinsam pflegen«, glaubt Eickhoff. Diskutiert wird auch noch, ob die Patienten selbst Änderungen und Ergänzungen am eMP vornehmen dürfen. Haftungs- und Honorierungsfragen seien ebenfalls noch ungeklärt.
Die steigende Transparenz sei zugleich Chance wie Herausforderung. Apotheken sollten sich überlegen, wie sie damit umgehen, wenn beim Versandhandel gekauft wird. Viele geben diskret einen Flyer mit Verweis auf den eigenen Online-Bestell- und Lieferservice mit. Arztpraxen könnten sich kontrolliert fühlen.
Schwierig sind auch offensichtliche Fälle von Medikamentenmissbrauch, zum Beispiel wenn eine Patientin Benzodiazepin-Verordnungen von 20 Ärzten bekommt und in mehr als zehn Apotheken einlöst. Leitliniengemäß ist die Abgabe dann zu verweigern und ein Hilfsangebot zu machen. Wie das in der Realität quittiert wird, steht auf einem anderen Blatt.
Eickhoff plädiert dafür, den Mehrwert für die AMTS zu nutzen. So lasse sich auch die Rolle der Apotheken stärken. Laborwerte könnten in Medikationsanalysen einfließen, pharmazeutische Dienstleistungen könnten gezielter angeboten werden. Übrigens ist auch noch unklar, wann und wie diese in der ePA dokumentiert werden. Die ABDA wünscht sich hier eine eigene Kategorie.
Für geleistete Impfungen gebe es noch keinen Zeitplan, es werde aber daran gearbeitet. Auch Apotheken werden irgendwann in der ePA dokumentieren müssen, wenn sie impfen. Es soll auch eine Erinnerungsfunktion für Auffrischungsimpfungen kommen.
Die eML sei jetzt schon hilfreich, um sich einen ersten Eindruck zu verschaffen, gerade bei Patienten, die (noch) nicht zu den Stammkunden zählen. Die eML hilft auch bei der neuen Abgabemöglichkeit nach §48a Arzneimittelgesetz, einer Abgabe Rx-pflichtiger Medikamente ohne Rezept in dringenden Fällen auf Selbstzahlerbasis und in der kleinsten vorrätigen Packungsgröße für die Anschlussversorgung, sofern ein Beleg vorliegt, dass der Patient das Medikament bereits seit mindestens drei Quartalen verordnet bekommen hat. Dieser Beleg kann die eML sein.
Auch wenn die Einrichtung der eigenen ePA nicht ganz einfach ist, rät Eickhoff allen Apothekerinnen und Apothekern, sich einmal damit zu befassen, um auch die Patientenseite zu sehen. Bislang hätten nur 3,6 Prozent der GKV-Versicherten eine ePA-App ihrer Krankenkasse auf dem Smartphone. »Mehr Daten bedeuten mehr Arbeit und Verantwortung, aber auch mehr Chancen für uns«, so Eickhoffs Fazit. »Im Moment sind zwar noch viele Fragen offen, doch können wir uns trotz aller Vorbehalte darauf freuen.«
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.