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Verordnung im Bundesgesetzblatt
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Die Apothekenreform ist abgeschlossen

Die Apothekenreform ist komplett. Heute wurde die Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt damit größtenteils am Folgetag in Kraft.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 21.09.2026  09:15 Uhr

Der Bundesrat hatte der Verordnung bereits am 10. Juli zugestimmt, mit einer Reihe von Maßgaben. Die Änderungen betreffen etwa flexiblere Notdienstregelungen sowie strengere Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen im Arzneimittelversand. Zentral ist auch die stärkere Krisenvorsorge und die Sicherung der Arzneimittelversorgung. Gleichzeitig soll es Erleichterungen beim Personaleinsatz und beim Bürokratieabbau geben, etwa durch den Wegfall bestimmter Ausbildungsanforderungen für unterstützendes Personal sowie durch reduzierte Prüf- und Kennzeichnungspflichten bei der Herstellung von Arzneimitteln.

Die Verordnung als letzter Teil der Apothekenreform beinhaltet eine Reform der Vergütungsstruktur. Künftig verhandeln der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband ab 2027 den variablen Honorarbestandteil jährlich selbst. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet die Schiedsstelle. Dass die bisherige Marge von drei Prozent nicht unterschritten werden darf, ist eine der Maßgaben des Bundesrats.

Mit der »Mantelverordnung« werden außerdem Skonti des Großhandels ausdrücklich zugelassen, auch wenn dadurch der rechnerische Arzneimittelpreis unterschritten wird. Mehrere politische Anläufe, Skonti aus den Preisregelungen beim Rx-Einkauf wieder zu lösen, waren zuvor ins Leere gelaufen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte Skonti in einem Urteil aus dem Februar 2024 den Preisregeln unterworfen und als Rabatte eingeordnet.

Auch werden die Öffnungszeiten flexibilisiert, während die ständige Dienstbereitschaft erhalten bleibt. Im Bereich Labor und Rezeptur werden verschiedene Vorgaben vereinfacht, unter anderem bei der Vorhaltung von Laboren, der Prüfung von Ausgangsstoffen und der Dokumentation.

Mit der Verordnung, die der neue Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) übrigens in einer seiner ersten Amtshandlungen als vereidigter Minister unterzeichnet hatte, wird zudem der 50-Cent-Engpasszuschlag auf Austauschregelungen für nicht verfügbare Kinderarzneimittel ausgeweitet. 

Die Pflicht für  Apotheken, Fachliteratur vorzuhalten, wollte das BMG flexibilisieren. Auch hier schritt der Bundesrat ein und argumentierte, dass Apotheken auch bei einem längeren Ausfall von Strom und Internet einen Sicherstellungsauftrag gemäß § 1 ApoG hätten. Digitale Versionen seien in solchen Fällen nutzlos, befand das Plenum und kassierte die vorgesehene Streichung von § 5 ApBetrO Artikel 1 Nummer 5.

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