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Verordnung auf dem Weg
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Auf den Bundesrat kommt es jetzt an

Die Apothekenreform ist so gut wie abgeschlossen – für die Verordnung, die unter anderem die Verhandlungslösung regelt, fordern die Länder allerdings noch Nachbesserungen. Wenn das Bundesratsplenum diese beschließt, sind sie gesetzt. Avisiert für den Beschluss ist der 10. Juli.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 26.06.2026  13:00 Uhr
Auf den Bundesrat kommt es jetzt an

Mitte dieser Woche hat sich der Gesundheitsausschuss der Länderkammer mit der Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen befasst, dem dritten und letzten Teil der Apothekenreform. Das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) sowie die Verordnung zur Fixumsanpassung sind politisch abgeschlossen beziehungsweise kurz davor; das ApoVWG muss nur noch verkündet werden.

Die einzelnen Reformteile flankierten einander von Anfang an, wobei zunächst unklar war, ob die Verordnung am Ende auch die Honoraranpassung regeln oder ob diese separat kommen würde. Letzteres wurde immer wahrscheinlicher, seit das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Verordnung im Januar zur Notifizierung nach Brüssel geschickt hatte. Dies war nötig, weil Regelungen zum grenzüberschreitenden EU-Versandhandel enthalten waren, die abgestimmt werden mussten.

Konkret wollte das BMG Versender mit der erstmaligen Einbeziehung von deren Logistikern zu effizienteren Schutzmaßnahmen bei Lagerung und Transport von Arzneimitteln verpflichten. Die Branche lief Sturm, die EU-Kommission zweifelte sodann die BMG-Pläne an, woraufhin das BMG einen Rückzieher machte und die kritischen Passagen herausstrich. In der jetzigen Fassung müssen die Versender selbst künftig Vorgaben für Logistikdienstleister machen und dokumentierte Prozesse sowie risikobasierte Transportplanung nachweisen.

Der Notifizierungsprozess, der wegen der Bedenken aus Brüssel um drei Monate verlängert wurde, läuft formal noch bis zum 14. Juli. Das BMG geht davon aus, dass sich mit der Modifizierung der Verordnung der Gegenwind gelegt hat; die Verordnung geht hier also ihren Weg.

Bundestag ist außen vor

Und der führte sie zuletzt in den Gesundheitsausschuss der Länderkammer, wo noch Nachbesserungsbedarf zusammengetragen wurde. Etwa soll die mit der Verordnung geplante Verhandlungslösung noch einmal angefasst werden, sodass der variable Honoraranteil davon ausgenommen beziehungsweise bei mindestens drei Prozent festgeschrieben wird, dem jetzigen Wert. Zudem kam der Antrag, bei der geplanten Aufhebung der Skonto-Deckelung noch einmal nachzuschärfen und darüber hinaus beim Versandhandel zu prüfen, ob die Standards für die Qualitätssicherung, die etwa durch die beim BMG geführte Länderliste gewährleistet sein sollen, noch aktuell oder aber überholt sind. Auch bessere Krisenvorbereitung ist ein Thema.

Wie geht es nun weiter? Geplant ist, dass die Verordnung am 10. Juli vom Bundesratsplenum beraten und dann beschlossen wird. Auf der Tagesordnung ist das Thema bereits zu finden. Dem Plenum werden zuvor die Anträge, auf die sich der Gesundheitsausschuss des Bundesrats geeinigt hat, als Beschlussempfehlung vorgelegt. Wenn vier Tage später die Notifizierungsfrist in Brüssel geräuschlos ausläuft, kann die Verordnung nach dem Beschluss verkündet werden. Damit würde der Plan von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) aufgehen, die Apothekenreform noch vor dem Sommer über die Bühne zu bringen.

Klar war von Anfang an, dass die Verordnung den Bundestag nicht berühren würde. Die Rechtsverordnung ist in diesem Fall Sache der Bundesregierung und des Bundesrats – ein Kritikpunkt im Übrigen; einige Bundestagsabgeordnete beklagten, dass sie bei dem Verfahren ausgeschlossen sind.

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