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Verordnung auf dem Weg
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Auf den Bundesrat kommt es jetzt an

Die Apothekenreform ist so gut wie abgeschlossen – für die Verordnung, die unter anderem die Verhandlungslösung regelt, fordern die Länder allerdings noch Nachbesserungen. Wenn das Bundesratsplenum diese beschließt, sind sie gesetzt. Avisiert für den Beschluss ist der 10. Juli.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 26.06.2026  13:00 Uhr

Verordnung: Ganz oder gar nicht

Damit sie am Ende nicht über Kreuz liegen, stimmen sich Bund und Länder vor der Bundesratsberatung möglichst umfassend ab. Instrumente wie der Vermittlungsausschuss greifen in diesem Fall nicht.

Auch dass das BMG anschließend noch einmal eingreift, ist nicht vorgesehen. Es muss die Verordnung mit den Änderungen akzeptieren oder das Verfahren noch einmal neu aufnehmen – was wegen Warkens wiederholt vorgetragenem Zeitplan unwahrscheinlich ist.

Heißt im Klartext, dass die Änderungen, die der Bundesrat auf Grundlage der Ausschussempfehlungen beschließt, sich auch in der Verordnung niederschlagen werden. Womit die Länder beim dritten und letzten Teil der Apothekenreform die Tonangebenden sind.

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