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Anträge aus Hessen und Thüringen
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3-Prozent-Marge soll vom Verhandlungstisch

Mit der Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen ist geregelt, dass Kassen und Apotheken ab 2028 regelmäßig über das Honorar verhandeln. Mit zur Verhandlungsmasse soll demnach auch der variable Honoraranteil gehören. Aus Hessen und Thüringen kommt Kritik.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 24.06.2026  11:55 Uhr

»Der relative Anteil der Apothekenvergütung (3-Prozent-Marge) sollte nicht Teil der zukünftigen Verhandlungen der Selbstverwaltungspartner sein, da dies zu Nachteilen in der Versorgung führen kann und die Verhandlungen zusätzlich unnötig verkompliziert«, heißt es aus Hessen. Die 3-Prozent-Marge sei als »kaufmännischer Teil der Vergütung« anzusehen und diene der Kostendeckung beim Warenbezug. Eine Anpassung sei hier »nicht sachgerecht«, weil dieser Vergütungsanteil bereits die gestiegenen Kosten berücksichtige. Zu berücksichtigen sei auch der steigende Anteil von Hochpreisern, der eine erhöhte Vorfinanzierung sowie steigende Lager- und Retaxrisiken mit sich bringe. Für die Einbeziehung des variablen Anteils in die Verhandlungen bestehe »kein einschlägiger Grund«, der Passus sei zu streichen.

Auch Thüringen hält an der 3-Prozent-Marke fest und zieht dazu den Kontrahierungszwang der Apotheken heran. Werde der variable Anteil abgesenkt oder gedeckelt, »entsteht ein struktureller Widerspruch: Apotheken bleiben gesetzlich verpflichtet, alle Arzneimittel zeitnah zu beschaffen und abzugeben, erhalten aber keine ausreichende wirtschaftliche Kompensation mehr, um diese Pflicht erfüllen zu können«.

Besser für Krisen rüsten

Apotheken sollen sich zudem auf Krisenlagen vorbereiten und dies in ihrem Qualitätsmanagement abbilden. Wohl mit Bezug auf zurückliegende großflächige Stromausfälle heißt es in einem Antrag aus Nordrhein-Westfalen, auch »Regelungen über den Apothekenbetrieb in Krisensituationen, insbesondere in kurzfristigen Energiemangellagen«, müssten berücksichtigt werden. »Der Versorgungsauftrag der öffentlichen Apotheke endet nicht in der Krise.« Kernsortiment und Kerntätigkeit der Apotheke rückten in Krisen stärker in den Fokus, während das Randsortiment apothekenüblicher Waren an Bedeutung verliere.

Die Funktionstüchtigkeit der Infrastruktur sei entscheidend für die Versorgung, die technische und organisatorische Vorbereitung sei dafür essenziell. Mit einem angepassten Qualitätsmanagementsystem könnten Risiken  frühzeitig erkannt und minimiert werden.

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